Der Mietvertrag

In Kürze

Sobald Sie eine Wohnung gefunden haben, in der Sie wohnen möchten, wird es Zeit, einen Mietvertrag zu unterzeichnen. Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen zu verstehen, wie dieser Prozess in Deutschland in der Regel abläuft.

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Nach deutschem Recht genießen Mieter erheblichen Schutz, aber es gibt Möglichkeiten Probleme von vornherein zu vermeiden und sich zu schützen.

Kosten und Klauseln - Was steht in meinem Mietvertrag? Meistens beinhalten Mietverträge mehr als die bloße Tatsache,dass der Vermieter A dem Mieter B (Ihnen) erlaubt, für einenbestimmten Mietpreis in einem Zimmer oder in einer Wohnung zuwohnen. Stellen Sie sicher, dass Sie verstehen, was allesvereinbart wird. Diese zusätzlichen Informationen können Folgendesumfassen:
  • Mietende (wie lange Ihr Mietvertrag läuft)
  • Eine Beschreibung der Wohnungmit Größe, Zimmern, etc. – alles wofür Sie Mietezahlen.
  • Die Kosten, die in Ihrermonatlichen Mietzahlung enthalten sind. Siehe auch unten"Nebenkosten".
  • Zuständigkeiten für dieReinigung von Gemeinschaftsbereichen wieTreppenhäusern oder das Schneeräumen auf denGehwegen
  • Kaution zur Deckung offener Rechnungen für Nebenkosten oderReparaturen
  • Renovierungs- undReinigungsarbeiten, die beim Auszug vonIhnen erwartet werden. Wenn Sie in eine frisch renovierte Wohnungeinziehen, sind Sie in der Regel für die Reparatur von Schäden undeinfache Renovierungen für den normalen Verschleiß aus Ihrer Zeitin der Wohnung verantwortlich: je nach Bedarf kann dies neueTapeten, das Streichen von Wänden, das Füllen von Löchern oder dasStreichen von Türen und Fensterrahmen bedeuten. Diese Arbeitensollten in geeigneter Weise durchgeführt werden, können aber vonIhnen selbst oder von einem von Ihnen ausgewählten Handwerkerdurchgeführt werden. Wenn Sie etwas einbauen z.B. Regale, müssenSie diese beim Auszug entfernen. Verwenden Sie Ihren gesundenMenschenverstand und sprechen Sie mit Ihrer Vermieterin oder IhremVermieter, um zu klären, was alles zu tun ist. Wenn Wasserleitungenkaputt gehen oder die Toilette kaputt ist, wenden Sie sich schnellan Ihre Vermieterin oder Vermieter, damit er Reparaturenveranlassen kann. Sie/ er ist auch für alle Anstriche derAußenseite des Gebäudes oder auf Balkonenverantwortlich.
  • Ruhezeiten: BestimmteRuhezeiten sind gesetzlich vorgeschrieben (täglich von 22.00 bis6.00 Uhr sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagenganztägig). Ihr Mietvertrag kann auch zusätzliche Ruhezeitenvorsehen – siehe auch Zuhause "Hausordnung".
  • Ob das Halten von Haustierenoder Grillen erlaubt oder verboten sind, ob Siedie Waschküche oder Hof und Garten benutzen können - sehen Sie imAbschnitt "Hausordnung" auf der Seite Zuhause.
  • ob Sie die Wohnunguntervermietendürfen
  • Kündigungsfrist, wann Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter informierenmüssen, wenn Sie die Wohnung früher als vereinbart verlassenwollen. Wenn im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, kann einbefristeter Mietvertrag von beiden Seiten nicht vorzeitig gekündigtwerden, und wenn der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit ohne festenEndtermin läuft, muss der Mieter dem Vermieter eine Kündigungsfristvon mindestens drei Monaten einräumen. Siehe auch unten"Kündigung".
Nebenkosten

Neben der monatlichen Miete können Ihnendiverse Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. In Deutschlandunterscheidet man zwischen verbrauchsabhängigen und anderenNebenkosten. Auch wenn Sie einen Mietvertrag, der Heizkostenbeinhaltet (Warmmiete) abschließen, bedeutet dies nicht unbedingt,dass Ihnen keine weiteren Kosten entstehen. Bitte prüfen Sie IhrenMietvertrag genau an und fragen Sie im Zweifelsfall IhreVermieterin oder Ihren Vermieter.

Die verbrauchsanhängigen Kosten beinhalten inder Regel:

  • Warmwasser

  • Heizung

  • Frischwasser

  • Strom

Die einfachste Art, diese Kosten festzulegen,ist durch Messung des Verbrauchs. Dafür sollten in Ihrer WohnungZähler angebracht sein. Falls die Versorgungsunternehmen keineZähler zur Verfügung stellen, gibt es Regeln, wie die Kostenrechtskräftig aufgrund von Verbrauch und Fläche berechnetwerden.

Andere Nebenkosten können sein:
  • Versicherung (Haus)

  • Grundsteuer

  • Müllgebühren

  • Niederschlagswasserabgabe

  • Schornsteinfeger

  • Gartenarbeiten

  • Reinigungsdienst (z.B. Treppenhaus)

  • Winterdienst

  • Allgemeinstrom (z.B. Beleuchtung im Treppenhaus)

  • Internet- oder Kabelfernsehen

  • usw.

In der Regel Normalerweise werden diese Kostennach der Anzahl der Personen, die in dem Haus oder in der Anlagewohnen, und/oder Anzahl der Wohneinheiten berechnet. Wenn Ihnendiese Kosten in Rechnung gestellt werden, muss Ihnen spätestensnach einem Abrechnungszeitraum von einem Jahr eineNebenkostenabrechnung vorgelegt werden. Danach können Sie ggf. ineinem Zeitraum von 12 Monaten Einspruch erheben. DieVerjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Das Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug

Wenn Sie einen Termin zur Abholung IhresWohnungsschlüssels vereinbaren, sollten Sie die Wohnung immersorgfältig mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter besichtigenund eventuelle Schäden oder Probleme auflisten. Machen Sie Bilder,wenn Sie sehen, dass etwas kaputt oder beschädigt ist. Gibt esdefekte Steckdosen? Gibt es Fenster, die sich nicht richtigschließen lassen? Sind Kratzer im Parkett? Sind Löcher in der Wand?Wenn Sie ausziehen, sind Sie in der Regel dafür verantwortlich,Schäden in der Wohnung zu reparieren, die bei Ihrem Einzug nichtvorhanden waren. Alles Details sollten in einem Protokollfestgehalten werden, das von Ihnen und Ihrer Vermieterin oderVermieter unterzeichnet wird, um sicherzustellen, dass Sie beiMietende Ihre Kaution zurückerhalten.

Aber Unfälle passieren. Wenn etwas kaputt gehtoder beschädigt wird, während Sie in der Wohnung wohnen, sprechenSie zeitnah mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter! Oft könnenKonflikte mit einer Kombination aus gesundem Menschenverstand,Ehrlichkeit und Höflichkeit entschärft werden. Bitte lesen Sie auchdie folgenden Informationen über „Haftpflichtversicherung undMieterverbände“.

Wenn Sie sich zum Auszug bereit machen, solltenSie einen Termin mit der Eigentümerin oder dem Eigentümervereinbaren, um den Schlüssel zurückzugeben und die Wohnung zubesichtigen. Diese Endkontrolle wird Abnahme genannt und gibt Ihnenund Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter die Möglichkeit,sicherzustellen, dass alles in einem sauberen und ordentlichenZustand zurückgegeben wird. Wenn es Schäden in der Wohnung gibt,die bereits bei Ihrem Einzug vorhanden waren, kann das Protokoll(vom Einzug) über den Zustand der Wohnung helfen mögliche Fragen zuklären. Stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Vermieterin oder IhrVermieter das Endabnahmeprotokoll unterschreiben.

Die Besitzerin oder der Besitzer haben dasRecht, eine gewisse Zeit zu warten, um die letzten Rechnungen zuprüfen und alle notwendigen Reparaturrechnungen zu begleichen,bevor der Restbetrag Ihrer Kaution zurückerstattet wird.

Haftpflichtversicherung und Mieterverbände

Wenn Sie eine möblierte Wohnung mieten wollen,insbesondere wenn Sie mit Ihrer Familie und Ihren Kindern hiersind, ist es gut, eine private Haftpflichtversicherungabzuschließen, falls etwas beschädigt wird oder kaputt geht,während Sie dort leben. Weitere Informationen finden Sie auf derSeite Banken undVersicherungen.

Vielleicht möchten Sie auch Mitglied einerMietervereinigung werden. Gegen einen geringen Jahresbeitrag könnensie Sie als Mietende beraten lassen und der Verein kann Ihnen beider Lösung von Konflikten behilflich sein. Fragen Sie IhrePersönlichen Ansprechpartnerinnen undAnsprechpartner nach entsprechendenAdressen.

Muss ich meine Vermieterin oder meinen Vermieter zur Türhereinlassen?

Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieterhat unter Umständen das Recht Ihre Wohnung zu betreten und zubesichtigen, z.B.:

  • um die Zimmer potentiellen Mietenden zuzeigen, die nach Ihrer Abreise einziehen könnten
  • um Reparaturen durchzuführen oder sich aufReparaturen oder Renovierungen vorzubereiten
  • um Zähler auszulesen
  • wenn Grund zur Annahme besteht, dass Sie dieBedingungen Ihres Mietvertrages nicht einhalten (z.B. Schäden ander Wohnung verursachen, Haustiere halten oder Untermieter haben,wenn dies nicht erlaubt ist).

Wenn jedoch keine unmittelbare undoffensichtliche Gefahr besteht (wie z.B. Wasser, das durch kaputteLeitungen aus der Tür fließt), muss Ihre Vermieterin oder IhrVermieter Sie vor Betreten Ihrer Wohnung informieren und den Grundfür die Besichtigung der Wohnung nennen. Wenn Ihnen dervorgeschlagene Termin nicht zusagt, können Sie ihn ablehnen, sindaber verpflichtet, einen anderen Termin vorzuschlagen.

SCHUFA

Der Begriff "Schufa" kann Ihnen begegnen. Diesist das zentrale deutsche Verbraucherkreditrating. Als Ausländer,der neu in Deutschland eintrifft, werden Sie erst von der Schufaerfasst, wenn Sie ein deutsches Bankkonto eröffnen. Wenn Ihrpotenzieller Vermieter eine Schufa-Bonitätsauskunft von Ihnen sehenmöchte, bevor Sie eine solche Datei haben, fragen Sie, ob Siestattdessen einen Brief von Ihrem Institut oder IhrerPersonalabteilung oder von Ihrem persönlichen Betreuungsteameinreichen können.

Nach einem längeren Aufenthalt in Deutschlandwird jede Art von Kredit- oder Ratenzahlung (z.B. auch einMobilfunkvertrag) als Maß für Ihre Kreditwürdigkeitdokumentiert.

Wie bekomme ich eineSchufa-Auskunft?

Laut „Datenübersicht nach §34Bundesdatenschutzgesetz“ haben alle Bürgerinnen und Bürger einmalim Jahr das Recht die eigene Schufa-Datei kostenlos auf Fehler zuüberprüfen. Den entsprechenden Link finden Sie hier.

Es besteht auch die Möglichkeit, einenoffiziellen Nachweis zu bestellen, wie z.B. eine Bonitätsauskunft,die Vermieterin und Vermieter als Nachweis Ihrer Kreditwürdigkeitverlangen können. Dieser Service kostet etwa 30 EUR, und derBericht enthält eine kurze offizielle Bonitätsprüfung fürVermieterinnen und Vermieter sowie einen zweiten, detaillierterenBericht für Ihre eigenen Unterlagen. Das englischsprachigeBestellformular mit Erläuterungen finden Sie hier.

Beide Dokumente sind auch auf Deutsch,Englisch, Türkisch, Russisch, Italienisch und Polnisch auf denSeiten der SCHUFA als Download verfügbar.

Kündigung - einen Mietvertrag vorzeitig kündigen

Nach deutschem Recht genießen Mieterinnen undMieter erheblichen Schutz, haben aber auchVerpflichtungen.

Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag haben,haben weder Sie noch Ihre Vermieterin oder Vermieter das Recht, denVertrag vor dem angegebenen Endtermin zu kündigen, es sei denn esliegen besondere Umstände wie Gesundheitsgefahren, Schäden oderSchädlinge vor, die die Wohnung unbrauchbar machen, usw. Oft ist esjedoch möglich, spezielle Vereinbarungen mit Ihrer Vermieterin oderIhrem Vermieter zu treffen. Es ist wichtig, dass Sie frühzeitig mitihnen sprechen, wenn Sie feststellen, dass sich Ihre Pläne geänderthaben.

Wenn Ihr Mietvertrag unbefristet, also ohneEnddatum läuft und keine kürzere Kündigungsfrist in Ihrem Vertragfestgelegt ist, müssen Sie Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermietermindestens drei Monate im Voraus kündigen. Sie sind nichtverpflichtet, einen Grund anzugeben, aber Ihre Kündigung musstatsächlich bis zum dritten Arbeitstag eines jeden Monatszugestellt werden, damit dieser Monat auf die erforderlichen dreiMonate angerechnet werden kann. Sie können Ihre Kündigung perEinschreiben versenden oder selbst in den Briefkasten IhrerVermieterin oder Ihres Vermieters legen (wenn möglich vor Zeugen).Am besten ist es, wenn Sie die Kündigung persönlich übergeben unddarum bitten, den Empfang zu bestätigen.

Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hingegenkann einen Mietvertrag ohne festen Endtermin nur in Ausnahmefällenkündigen, z.B. wenn er die Wohnung für den Eigenbedarf benötigt.Die jeweilige Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange Sie alsMieterin oder Mieter in der Wohnung gelebt haben.

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