Usually, citizens of other countries will need a visa to travel to Germany. Thus, please take care to apply for your visa at a German embassy or consulate in your current country of residence. Depending on the type of visa you need and the country you are from, you will need to present different kinds of documentation to apply for a visa. Therefore, please have a close look at the requirements on the website of the German diplomatic mission which is responsible for your visa.
With the help of the list of the Ministry of Foreign Affairs (Auswärtiges Amt) you can check if you need a visa. On the list you will find several countries whose citizens do not need a visa when coming to Germany as tourists but definitely need one when coming for the purpose of work. Mind the foot notes!
We will give you a short summary of the most important categories:
EU-Bürger benötigen kein Visum, weder zur Aufnahme einer Tätigkeit noch für einen längeren Aufenthalt.
Staatsbürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen werden wie EU-Bürger behandelt.
Als Staatsbürger dieser Länder können Sie, wenn Sie nicht beabsichtigen zu arbeiten, ohne Visum nach Deutschland einreisen. Wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Wichtig: In der Staatenliste des Auswärtigen Amtes erkennt man diese Staaten an dem Zusatz (4).
Als Staatsbürger dieser Länder können Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen. Wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Wichtig: In der Staatenliste des Auswärtigen Amtes erkennt man diese Staaten an dem Zusatz (3).
Staatsbürgern aus Ländern, die in der Übersicht des Auswärtigen Amtes den Eintrag "Nein" enthalten (wie Argentinien oder Bosnien-Herzegowina), ist eine Einreise ohne Visum möglich. Dies gilt für Aufenthalte, die kürzer als drei Monate sind bzw. in denen keine Ausübung einer Erwerbstätigkeit geplant ist. Es ist nicht möglich, diese Aufenthalte ohne Visum über drei Monate hinaus zu verlängern. Nach Ablauf von drei Monaten muss die Ausreise erfolgen. Werden ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit angestrebt, ist hierfür die Einreise mit einem nationalen Visum zwingende Voraussetzung.
Als Staatsbürger jedes Landes, das in der Staatenliste den Eintrag "Ja" enthält, benötigen Sie ein gültiges Visum, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. Eine Einreise ohne gültiges Visumist illegal.
Alle, die in Tübinger Teilorten oder im Landkreis eine Wohnung gefunden haben, müssen sich in ausländerrechtlichen Dingen an die zuständige Ausländerbehörde wenden.
Für alle die im Tübinger Stadtkern (inklusive Stadtteile) wohnen, gilt:
Um einen Aufenthaltstitel zu beantragen, werden je nach Ihrer Position an Ihrem Institut verschiedene Dokumente benötigt. Sie müssen das Antragsformular auf der folgenden Website ausfüllen:
https://formulare.tuebingen.de/frontend-server/form/provide/155/
Im Allgemeinen lautet der Aufenthaltszweck für Antragsteller mit einem Arbeitsvertrag oder Forscher, die auf den AufenthG §18d ("Forscher") Aufenthaltstitel abzielen, "Aufenthalt zwecks Beschäftigung / Ausbildung / Freiwilligendienst".
Wenn Sie vorhaben, an der Universität als eingeschriebener Doktorand mit einem AufenthG §16b ("Student") Aufenthaltstitel zu bleiben, wählen Sie "Aufenthalt zwecks Studium".
Nach Prüfung Ihres Antrags wird das Einwanderungsamt einen Termin für ein kurzes persönliches Treffen vereinbaren, um Ihren Antrag zu vervollständigen. Notieren Sie sich bitte Ihre Ticketnummer oder drucken Sie sie aus.
Das Einwanderungsamt bittet darum, dass Sie Ihren Aufenthaltstitel nicht früher als 3 Monate vor Ablauf Ihres Visums beantragen.
Sie benötigen die folgenden Dokumente für Ihren Aufenthaltstitelantrag:
Bei Verlängerung eines Aufenthaltstitels:
Ihr bisheriger Aufenthaltstitel gilt per Gesetz bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde weiter. Die Ausländerbehörde schickt Ihnen per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Abholung Ihres Aufenthaltstitels:
Zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels ist keine Terminbuchung möglich!
Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, erhalten Sie einen Pin-Brief von der Ausländerbehörde. Danach können Sie wegen eines Abholtermins anfragen. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an auslaenderamt@tuebingen.de oder rufen Sie unter 07071 204-2550 an.
Fiktionsbescheinigungen können Sie entweder abholen oder Sie bekommen sie per Post zugeschickt.
Die Niederlassungserlaubnis eröffnet viele Perspektiven: Sie können unbeschränkt mit Ihren Familienangehörigen in Deutschland leben. Außerdem können Sie sowohl als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer arbeiten als auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Sie arbeiten und leben bereits in Deutschland mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und möchten dauerhaft hierbleiben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Fachkraft einen unbefristeten Aufenthaltstitel, die sogenannte Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG, auf Antrag erhalten.
Nach dem Aufenthaltsgesetz sind Sie eine „Fachkraft“, wenn Sie einem der folgenden Personenkreise angehören:
Erfüllen Sie die genannten Anforderungen, dann sollten Sie am besten einen Termin bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde vereinbaren, um Ihren Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zu stellen. Bei der Ausländerbehörde erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie im Einzelnen einreichen müssen.
Beachten Sie: In einigen Fällen kann unter erleichterten Bedingungen die Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Das trifft zu, wenn Sie einer dieser Personengruppen angehören:
Wenn Sie eine Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) besitzen, können Sie auf Antrag eine Niederlassungserlaubnis nach den erleichterten Voraussetzungen des § 18c Abs. 2 AufenthG erhalten. Für Sie gelten folgende Voraussetzungen:
Haben Sie Ihr Studium oder Ihre Berufsausbildung in Deutschland erfolgreich absolviert? Für Sie gelten auch Sonderbestimmungen für die Niederlassungserlaubnis:
In besonderen Fällen können hochqualifizierte Fachkräfte bereits von Beginn an ohne vorherigen Mindestaufenthalt eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 3 AufenthG erhalten.
Wenn Sie bei mehrjähriger Berufserfahrung zum Beispiel Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen oder eine Lehrperson in herausgehobener Funktion sind, können Sie sofort nach der Einreise in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Wichtig ist dabei ist, dass Sie:
Stellen Sie am besten vor Ihrer Einreise die erforderlichen Unterlagen für die sofortige Erteilung der Niederlassungserlaubnis zusammen.
Sie sind Ihrem Ehegatten (Lebenspartner) oder Ihrer Ehegattin (Lebenspartnerin) nach Deutschland nachgezogen? Nach einer bestimmten Zeit erhalten Sie eine eigenständige Niederlassungserlaubnis, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis ist mit entsprechenden Gebühren verbunden, die jedoch zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsgruppen variieren. Die Kosten können bis zu ca. 150 € betragen und müssen bei der Antragstellung bezahlt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde über den genauen Betrag.
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis-EU (§ 9a AufenthG) ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar ist. Inhaber der unbefristeten EU-Aufenthaltserlaubnis können in fast alle EU-Länder einwandern und dort unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Die unbefristete EU-Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Für bestimmte Aufenthaltstitel ist es nicht möglich, die unbefristete EU-Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, z.B. bei Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken oder aus bestimmten humanitären Gründen.
Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland normalerweise ein Visum. Bitte beantragen Sie das Visum so früh wie möglich bei einer Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland. Je nach Visumstyp und Land sind unterschiedliche Unterlagen zur Beantragung des Visums notwendig. Bitte lesen Sie deshalb die Anforderungen, die Sie auf der Webseite der für Ihr Visumzuständigen deutschen diplomatischen Vertretung finden, genau durch.
In der Liste des Auswärtigen Amtes können Sie überprüfen, ob Sie zur Einreise ein Visum benötigen. Dort werden Sie zahlreiche Länder finden, deren Staatsbürger zur Einreise als Touristen kein Visum benötigen, aber zur Aufnahme einer Tätigkeit oder für einen längeren Aufenthalt vor der Einreise zwingend ein Visum beantragen müssen. Beachten Sie ganz besonders die Fußnoten!
Eine Liste mit allen deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Zur Vereinfachung haben wir hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Kategorien erstellt:
Zum 1. August 2017 ist in Deutschland das Gesetz zur Umsetzungaufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration Erleichterungen für unternehmensinterne Entsandte, Studierende und Forschende (REST-Richtlinie, Directive (EU) 2016/801) in Kraft getreten.
Zum 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraftgetreten, das die Aufenthaltstitel neu regelt.
In der Regel kommen folgende Aufenthaltstitel für Forschende in Frage: § 18g Aufenthaltsgesetz (Blaue Karte EU), § 18d Aufenthaltsgesetz (Forschung).
Für Promovierende kann entweder § 16b Aufenthaltsgesetz (Studium) oder § 18d Aufenthaltsgesetz (Forschung) angewendet werden.
Für weitere Details besuchen Sie bitte die Webseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Möchten Sie länger als 90 Tage bleiben? Oder planen Sie die Aufnahme einer Tätigkeit? Dann benötigen Sie immer ein Visum, wenn Sie kein Staatsbürger der folgenden Gebiete/Länder sind: EU, EWR, Schweiz, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und USA.
Vereinfacht gesagt gibt es zwei verschiedene Visumstypen für Ihre Einreise:
Das C-Visum, auch Schengen-Visum oder Touristen-Visum genannt, gilt für Kurzzeitaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines halben Jahres. Es ist nicht möglich dieses Visum nach Ablauf der 90 Tage in Deutschland zu verlängern. Wenn Sie mit einem solchen Visum einreisen, müssen Sie Deutschland nach 90 Tagen verlassen.
Das D-Visum, oder auch nationales Visum, gilt für längere Aufenthalte, oder wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit aufnehmen wollen.
Jeder Fall wird einzeln geprüft und es wird eine Ermessensentscheidung durch die Botschaft/das Konsulat gefällt. Beider Beantragung des Visums entscheidet sich, welche Aufenthaltsgenehmigung Sie später in Deutschland erhalten werden: §16b, § 18b (2) oder § 18d.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland werden Sie womöglich eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen. Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie zu den Nicht-EU-Bürgern gehören, die ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn Sie länger als 90 Tagebleiben wollen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite von EURAXESS (Deutschland) oder auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Welchen Aufenthaltsstatus Sie erhalten, ist abhängig davon, welche Art von Visum oder Aufenthaltsgenehmigung Sie beantragen.
Paragraph Aufenthaltsgesetz |
Für wen? |
Befristung |
Benötigte Finanzierung |
Andere Voraussetzungen |
Zustimmung durch Arbeitsagentur / Ausländerbehörde erforderlich |
§ 16b |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, Studierende, Promovierende |
Mind. 1 Jahr, max. 2 Jahre, verlängerbar |
Information über das benötigte Minimum |
Grundsätzlich deutsche Sprachkenntnisse benötigt, gemäß dem Zulassungsverfahren der Hochschule |
Aufnahme einer Tätigkeit für 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr, sowie einer Tätigkeit als studentische Hilfskraft ist erlaubt. Außerhalb dieses Rahmens bedarf es einer Genehmigung durch die Agentur für Arbeit. |
§ 18c (3) |
Spitzenkräfte in Forschung, Wissenschaft und Lehre mit herausragenden beruflichen Qualifikationen |
Dauerhafter Aufenthalt |
Vorliegen eines konkreten Stellenangebots |
Genehmigung der Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich. |
|
§ 18g (Blaue Karte EU) |
Hochqualifizierte Internationale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit universitärem Abschluss |
Die Dauer der Beschäftigung muss mindestens sechs Monate betragen Max. 4 Jahre, verlängerbar |
Abhängig vom Stellenangebot:
|
Vorliegen eines konkreten Stellenangebots, |
Genehmigung der Agentur für Arbeit wird nicht benötigt. Tatsächliche Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung, die der Ausbildung entspricht. |
§ 18d |
Ausländische Forschende, die ein Forschungsprojekt durchführen möchten/ Promovierende |
Begrenzt auf die Dauer des Forschungsprojekts, verlängerbar |
Individuelle Berechnung abhängig vom Bedarf |
Aufnahmevereinbarung zwischen Forschenden und Forschungseinrichtung, keine Deutschkenntnisse erforderlich |
Während der Arbeit für die Forschungseinrichtung wird keine Genehmigung der Agentur für Arbeit benötigt. |
Eine detaillierte und ausführliche Übersicht wird Ihnen auf der Website der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit Familie reisen, benötigen Sie möglicherweise eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Zeugnisse usw.). Falls Sie dies nicht bereits zu Hause organisieren konnten, finden Sie auf der Seite Justiz Dolmetscher eine Suchmaschine für geprüfte Übersetzerinnen und Übersetzer in Ihrer Region.
Abhängig von Ihrem Heimatland benötigen Sie möglicherweise eine Apostille, die Ihre Dokumente beglaubigt. Die Apostille muss von den dafür befugten Behörden in Ihrem Heimatland angebracht werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, um weitere Unterstützung bei Fragen zum Visum zu erhalten.
Tübingen ist ein besonderer Ort für Wissenschaft und Forschung. Nur wenige Standorte bieten eine solche Breite an Forschungsschwerpunkten in so großer Nähe - sowohl physisch als auch im übertragenen Sinne: Tübingens Forschungseinrichtungen sind nur einen Steinwurf voneinander entfernt und arbeiten im Rahmen des Tübingen Research Campus eng zusammen.
Mehr erfahrenTübingen liegt im Herzen Europas sowie in einer von Deutschlands landschaftlich schönsten und wirtschaftlich wettbewerbsfähigsten Regionen. Tübingen liegt südlich von Stuttgart - nur 20 Minuten vom Flughafen Stuttgart entfernt - zwischen den Bergen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwalds mit entsprechender Lebensqualität. Tübingen ist eine lebendige Stadt mit mittelalterlicher Innenstadt und einem reichhaltigen kulturellen und künstlerischen Angebot: Lesungen, Konzerte, internationale Filmfestivals und Märkte sorgen dafür, dass das Leben in Tübingen niemals langweilig wird.
Aktuell stehen noch nicht alle Informationen auf den deutschsprachigen Seiten zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis während wir an den deutschen Übersetzungen arbeiten. Die englischsprachigen Seiten stehen Ihnen jedoch vollständig zur Verfügung.
Die Neurowissenschaften in Tübingen haben mit über hundert aktiven Arbeitsgruppen das Potential, zu den erfolgreichsten neurowissenschaftlichen Forschungsstandorten Europas zu zählen.
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