Wir alle wollen gesund bleiben, aber was passiert, wenn Sie krank werden und einen Arzt aufsuchen oder ein Rezept abholen müssen? Auf diesen Seiten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Bitte beachten Sie auch unsere Seite Krankenversicherung für allgemeine Informationen über die Möglichkeiten der Krankenversicherung.
Hier finden Sie eine Broschüre mit detaillierten Informationen über das deutsche Gesundheitswesen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können Sie Ihren eigenen Arzt wählen, und der Besuch in der Praxis ist kostenlos. Wenn Sie für einen längeren Aufenthalt hier sind, ist es gut, einen Hausarzt auszusuchen, den Sie zuerst konsultieren - einen Allgemeinmediziner oder Internisten für Erwachsene oder einen Kinderarzt für Kinder. So können Sie dann bei Bedarf an Spezialisten verwiesen werden. Rufen Sie vorher an, um einen Termin zu vereinbaren und die Öffnungszeiten zu bestätigen.
Sie müssen Ihre Krankenversicherungskarte bei Ihrem ersten Arztbesuch in jedem Quartal vorlegen (d.h. in den Dreimonatszeiträumen Januar-März, April-Juni, Juli-September, Oktober-Dezember). Der Arzt stellt die Leistungen Ihre Krankenkasse direkt in Rechnung, so dass Sie Ihren Arztbesuch nicht selbst bezahlen müssen. Diese kostenlose Behandlung umfasst verschreibungspflichtige Medikamente (auch wenn es eine Apothekengebühr für das Einlösen von Rezepten geben kann), regelmäßige Kontrolluntersuchungen, Augenuntersuchungen einmal im Jahr und Zahnarztuntersuchungen zweimal im Jahr sowie empfohlene Impfungen.
Ausnahme: Bestimmte diagnostische Verfahren oder Behandlungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht als notwendig erachtet werden, müssen von den Patienten bezahlt werden. Diese werden "IGEL"-Tests und Behandlungen (individuelle Gesundheitsleistung) genannt und werden in der Regel in bar bezahlt.
Private Krankenversicherung
Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie die Arztbesuche und die verordneten Medikamente zunächst selbst bezahlen und dann bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung beantragen. Deckung, Selbstbehalte und Konditionen variieren, deshalb lesen Sie bitte die FAQ-Seiten Ihres Anbieters aufmerksam durch. Bei bestimmten Erkrankungen oder bei Schwangerschaft können Wartezeiten gelten, und bereits bestehende Erkrankungen, wie z.B. Diabetes, sind generell von der Deckung ausgeschlossen. Bitte überprüfen Sie Ihre Police sorgfältig - einige private Krankenkassen versichern keine Schwangerschaften, die vor Beginn des Versicherungsschutzes bestanden haben!
Bitte beachten Sie: Selbst wenn Ihre Krankenversicherung Kostenübernahmezusicherungen bei planbaren Behandlungen anbietet (beispielsweise bei einer geplanten OP oder einer Geburt), kann es vorkommen, dass ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis diese Kostenübernahmezusicherung ablehnt und Vorkasse von Ihnen verlangt, z.B. wenn Ihre Krankenversicherung keinen Sitz in Deutschland hat. Bitte klären Sie derartige Fragen frühzeitig vor der geplanten ärztlichen Maßnahme.
Der Landkreis Tübingen hat einen Gesundheitsführer für internationale Bürger herausgegeben, der Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, andere Therapieanbieter, Beratungsstellen und Kliniken auflistet, in denen andere Sprachen als Deutsch gesprochen werden. Die neue Ausgabe 2017 kann als PDF von der Website des Landkreises Tübingen hier heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen evtl. nicht mehr ganz aktuell sind.
Um einen Arzt zu finden, können Sie auch die http://www.arztsuche-bw.de Webseite nutzen, auf der Sie nach Ärztinnen und Ärzten in einer bestimmten Region suchen können. Wenn Sie "Erweiterte Suche" auswählen, können Sie nach Englisch sprechenden Ärztinnen und Ärzten sowie nach Fachgebieten suchen ("Fachgebiet/Schwerpunkt").
Die wichtigste Nummer für Unfälle oder Notfälle ist die Rettungsleitstelle 112. Sie können einen Krankenwagen, ein Feuerwehrteam usw. schicken.
Wenn Sie nach Feierabend mit einem Arzt sprechen müssen, es aber keine lebensbedrohliche Situation ist, kann eine Hotline für Tübingen und Umgebung (07071) 791071 Sie mit einem diensthabenden Arzt verbinden. Die Hotline ist von 19.00 bis 7.00 Uhr erreichbar.
Wenn Sie nach Feierabend Medikamente benötigen, können Sie auf der Website Aponet.de (interaktive Karte) herausfinden, welche Apotheken im Dienst sind.
Der Giftnotruf ist kostenlos und rund um die Uhr unter der Telefonnummer (0761) 19 240 erreichbar.
Wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind vergiftet wurde, rufen Sie einen Krankenwagen unter 112 oder bringen Sie es in die Tübinger Kinderklinik (Tel. (07071)29-83781); wenn möglich, bringen Sie bitte die Substanz mit, die Ihr Kind verschluckt hat (Pflanzenteile, Reinigungsmittel, etc.). Wegbeschreibung und Karte finden Sie auf der Website des Universitätsklinikums Tübingen.
Krankmeldung
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben und wegen Krankheit nicht zur Arbeit gehen können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber am ersten Tag informieren. Spätestens am dritten Tag müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrer Ärztin oder Arzt vorlegen. Das Formular gibt an, wann Sie voraussichtlich wieder arbeiten können. Wenn Sie länger krank sind, müssen Sie die Praxis erneut aufsuchen, um eine Verlängerung zu bekommen. Das Formular besteht aus drei Durchschlägen: einen für Sie, einen für Ihren Arbeitgeber (ohne Diagnose!) und den dritten für Ihre Krankenkasse.
Wenn Sie keinen Arbeitsvertrag haben, sondern Ihren Aufenthalt mit Eigenmitteln oder einem Stipendium finanzieren, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung sich krank zu melden, aber es ist eine Frage der Höflichkeit, die gastgebende Institution wissen zu lassen, wenn Sie nicht kommen können. Leider bedeutet dies auch, dass Sie nicht den gleichen Schutz wie Beschäftige haben.
Bezahlter Krankenstand
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Ihrem Arbeitgeber Ihr Gehalt für sechs Wochen weiter, wenn Sie krank werden und arbeitsunfähig sind. Wenn Sie länger als sechs Wochen im Kalenderjahr krank sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Bezahlung.
Medikamente können in Deutschland nur in einer Apotheke erworben werden. Drogeriemärkte führen nur Toilettenartikel und Vitamine, aber z.B. kein Aspirin.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und ein Rezept erhalten haben, können Sie das Rezept in jeder Apotheke einreichen. Wenn es medizinisch indiziert ist, werden die Kosten für das Medikament in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Für die meisten dieser Rezepte gibt es eine kleine Zuzahlung, keine Zuzahlung gibt es für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren oder für schwangerschafts- oder geburtsbedingte Behandlungen. Für andere verschreibungspflichtige Medikamente, die als nicht notwendig angesehen werden (z.B. Verhütungsmittel), können Sie ein Privatrezept erhalten und müssen alle Kosten selbst tragen.
Freiverkäufliche Medikamente wie Aspirin und Hustensaft sind nicht versichert und müssen selbst bezahlt werden.
Wenn Sie privat versichert sind und Sie Medikamente verschrieben bekommen haben, müssen Sie diese selbst bezahlen. Sie können das Original des Rezeptes zusammen mit der Rechnung und der Diagnose des Arztes zur Erstattung einreichen. Lesen Sie die FAQs Ihrer Krankenkasse für weitere Informationen.
Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt kostenlos Vorsorgeuntersuchungen. Dazu gehören:
Allgemeine Vorsorge: einmal alle zwei Jahre für Erwachsene ab 35 Jahren
Krebsvorsorge: einmal jährlich bei Frauen ab 20 Jahren und bei Männern ab 45 Jahren
Schwangerschaft und Mutterschaft: Regelmäßige Kontrolluntersuchungen werden von Beginn der Schwangerschaft empfohlen und in einem Mutterschaftspass dokumentiert.
Wenn Ihre Kinder Sie begleiten, bietet die gesetzliche Krankenkasse eine Reihe von obligatorischen, regelmäßigen und kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen an, um sicherzustellen, dass Ihr Kind gesund ist und sich gut entwickelt. Bei Ihrem ersten Besuch beim Kinderarzt erhalten Sie ein Kinderuntersuchungsheft und jedes Mal, wenn Ihr Kind an einer der "U"-Untersuchung teilnimmt, wird es in das Untersuchungsheft eingetragen. Wenn Sie Ihr Kind für die schulische Betreuung anmelden, müssen Sie dieses Heft vorlegen.
Die Untersuchungen mit ihren Abkürzungen und dem Alter, in dem sie stattfinden sollen, sind:
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist es für Sie als Erwachsener von Vorteil, mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt zu gehen. Sollten Sie später zahnärztliche Arbeiten wie Kronen oder Brücken benötigen, zahlen Sie eine reduzierte Selbstbeteiligung, wenn Sie ein sogenanntes Bonusheft mit Stempeln vorlegen können, aus denen hervorgeht, dass Sie sich jährlich einer zahnärztlichen Kontrolle unterzogen haben.
Kinder sollten den Zahnarzt auch für ihre erste Früherkennungsuntersuchung zwischen 30 und 42 Monaten und wieder zwischen 49 und 72 Monaten aufsuchen. Diese Untersuchungen werden im gelben Untersuchungsheft eingetragen. Zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr haben Kinder alle sechs Monate Anspruch auf eine präventive Behandlung.
Die Qualität und die Reinheit des Leitungswassers sind in Deutschland sehr gut, und es ist eine preiswerte Quelle für gesunde Getränke.
Tübingen ist ein besonderer Ort für Wissenschaft und Forschung. Nur wenige Standorte bieten eine solche Breite an Forschungsschwerpunkten in so großer Nähe - sowohl physisch als auch im übertragenen Sinne: Tübingens Forschungseinrichtungen sind nur einen Steinwurf voneinander entfernt und arbeiten im Rahmen des Tübingen Research Campus eng zusammen.
Mehr erfahrenTübingen liegt im Herzen Europas sowie in einer von Deutschlands landschaftlich schönsten und wirtschaftlich wettbewerbsfähigsten Regionen. Tübingen liegt südlich von Stuttgart - nur 20 Minuten vom Flughafen Stuttgart entfernt - zwischen den Bergen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwalds mit entsprechender Lebensqualität. Tübingen ist eine lebendige Stadt mit mittelalterlicher Innenstadt und einem reichhaltigen kulturellen und künstlerischen Angebot: Lesungen, Konzerte, internationale Filmfestivals und Märkte sorgen dafür, dass das Leben in Tübingen niemals langweilig wird.
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Die Neurowissenschaften in Tübingen haben mit über hundert aktiven Arbeitsgruppen das Potential, zu den erfolgreichsten neurowissenschaftlichen Forschungsstandorten Europas zu zählen.
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