Krankenversicherung

In Kürze

Wenn Sie in Deutschland forschen wollen, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Hier können Sie herausfinden, welche Versicherungsmöglichkeiten für Sie bestehen.

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Wenn Sie einen Forschungsaufenthalt von bis zu 90 Tagen planen oder ein Visum beantragen, müssen Sie eine Reisekrankenversicherung für den Schengenraum mit einer Abdeckung von mindestens 30.000 EUR sowie Kostenübernahme für die Rückführung ins Heimatland im Krankheits- oder Todesfall abschließen. Die Reisekrankenversicherung muss im gesamten Schengenraum gültig sein. Alle Deckungssummen müssen in Euro angegeben werden. Bitte prüfen Sie, dass Ihre Versicherung bereits ab Ihrem ersten Tag in Deutschland gültig und im Zweifelsfall vor Ablauf der vereinbarten Versicherungsfrist kündbar ist.

Ausreichender Krankenversicherungsschutz ist immer Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung. Welche Möglichkeiten Sie haben, hängt von Ihrem Status in Deutschland ab.

Bitte denken Sie daran, dass Sie auch während Ihrer Reise nach Deutschland versichert sein müssen. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Reiseversicherung gekündigt werden kann, wenn Sie nach Ihrer Ankunft eine umfassendere Versicherung abschließen möchten.

Angestellte mit Arbeitsvertrag oder Max-Planck-Fördervertrag
  • Sie sind automatisch im deutschen gesetzlichen Krankenversicherungssystem versichert, wenn Sie einen Arbeitsvertrag oder einen Fördervertrag an einem Max-Planck-Institut haben.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung ist für alle Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze (2024: 69.300 EUR) obligatorisch.  
  • Die Kosten für diesen Versicherungsschutz belaufen sich auf einen bestimmten Prozentsatz Ihres Einkommens und werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Die Versicherungskosten werden von Ihrem Gehalt abgezogen
  • Sie können Ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen (siehe Liste unten). Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern sind in Bezug auf Kosten und Leistungen minimal. Sie sollten sich jedoch für einen Anbieter entscheiden, der eine Geschäftsstelle in Tübingen hat oder Informationsmaterial in englischer Sprache bereithält. 
  • Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Entscheidung, sobald Sie Ihren Arbeitsvertrag unterzeichnet haben. Ihr Arbeitgeber wird sich dann mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um Ihren Status zu bestätigen. 
  • In einigen Ausnahmefällen, in denen ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland besteht, kann Ihr Heimatschutz weiterhin für Sie gelten und Sie von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung befreien. Dies müssen Sie sich von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Sozialversicherungsträger im Heimatland mit dem Formular 1 oder 101 bestätigen lassen. Wenn Sie glauben, dass dies der Fall sein könnte, wenden Sie sich unbedingt vor Ihrer Abreise an Ihre Krankenkasse. 
  • Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Jahreseinkommen 69.300 EUR (2024) übersteigt, haben Sie die Möglichkeit zu wählen, ob Sie sich privat krankenversichern möchten oder ob Sie in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung besprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie einen Zuschuss beim LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg) beantragen müssen oder ob Ihr Arbeitgeber dies für Sie erledigt. 
  • Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung im Gegensatz zu den meisten privaten Versicherungssystemen:
    • auch Vorerkrankungen und chronische Erkrankungen sind ohne Wartezeiten versichert
    • Sie haben freie Arztwahl, sofern diese zur Behandlung von GKV-Patienten zugelassen sind.
    • Mit Ihrer Krankenversicherungskarte rechnet der Arzt direkt mit der Krankenkasse ab. Sie müssen die Rechnung nicht selbst begleichen und dann die Erstattung beantragen.
    • Vorsorgeuntersuchungen sind eingeschlossen und werden gefördert.
    • Ehegatten und Kinder ohne eigenes Einkommen sind in der Regel ohne Zusatzkosten mitversichert.

Liste aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland

Auf dieser Liste können Sie bei den Filtereinstellungen Baden-Württemberg als Bundesland auswählen.

Liste der gesetzlichen Krankenkassen mit einem Büro in Tübingen

EU-Bürgerinnen und Bürger

Gilt für Sie, wenn...

  • Sie die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates (oder Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz) besitzen
  • Sie in Ihrem EU-Heimatland gesetzlich krankenversichert sind (falls NICHT, lesen Sie bitte den Abschnitt für Stipendiaten und Privatversicherte hier)
  • Sie erhalten keinen deutschen Arbeitsvertrag (wenn Sie einen Arbeitsvertrag erhalten, lesen Sie bitte die Informationen unter „Arbeitnehmer“ oben)

Bitte beachten Sie:

  • Es ist wichtig, dass Sie alle Fragen vor Ihrem Aufenthalt klären! Wenden Sie sich daher bitte vor Ihrer Ankunft an Ihren Versicherungsanbieter in Ihrem Heimatland.
  • Der Versicherungsschutz kann sich von dem in Ihrem Heimatland unterscheiden, da er nur nach deutschem Recht gewährt wird (eventuell sind Zuzahlungen erforderlich).

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC):

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Kurze Aufenthalte (< 3 Monate):

  • Sie können eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für notwendige medizinische Leistungen verwenden.
  • In der Regel ist nur die akute medizinische Versorgung abgedeckt (gemäß den Behandlungsbedingungen nach deutschem Recht).

Lange Aufenthalte (> 3 Monate):

  • Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse in Ihrem Heimatland und fordern Sie das Formular E106 oder S1 an.
  • Das Formular E106 oder S1 berechtigt Sie und Ihre Familienangehörigen zur Anmeldung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse.
  • Sie haben dann Zugang zu allen Leistungen, die auch einem deutschen gesetzlich versicherten Mitglied zur Verfügung stehen.
  • Die deutsche Krankenkasse rechnet dann die Kosten mit der inländischen Krankenkasse ab.

Bei längeren Aufenthalten ab 3 Monaten kann die EHIC-Karte nur in Ausnahmefällen verwendet werden (z. B. entsandte Arbeitnehmer, Austauschstudenten). Außerdem darf Ihre Reise nicht dem Zweck einer medizinischen Behandlung dienen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Heimatversicherer, ob dies in Ihrem Fall zutrifft!

Wenn Sie in Ihrem Heimatland nicht gesetzlich krankenversichert sind, lesen Sie den Abschnitt für Stipendiaten und privat Versicherte.

Weiterführende Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf der Seite von EURAXESS Germany.

Ein illustriertes Gesundheitswörterbuch wird vom Deutschen Studentenwerk mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt.

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