Sozialversicherung

In Kürze

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ist die Sozialversicherung obligatorisch. Erfahren Sie auf dieser Seite, was dazugehört und wie sie funktioniert.

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In Deutschland ist die Sozialversicherung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit obligatorisch. Sie besteht aus den folgenden fünf Zweigen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, wird Ihnen automatisch ein fester Anteil Ihres Bruttogehalts für die Sozialversicherung abgezogen. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die einzelnen Zweige. Auf den Webseiten von Euraxess, einem Informationsportal für mobile Forschende in der EU, finden Sieebenfalls eine Beschreibung des deutschen Sozialversicherungssystems. Offizielle Informationen der deutschen Regierung bietet der Link einen Überblick zur Sozialversicherung.

Mit Beginn Ihres Arbeitsvertrags werden Sie automatisch zur Sozialversicherung angemeldet und erhalten einen Brief mit Ihrer persönlichen Sozialversicherungsnummer. Im Regelfall wird dieser von Ihrer Krankenversicherung verschickt. Bewahren Sie diesen für mögliche Rückfragen sorgfältig auf.

Wenn Sie ein Stipendium erhalten, sind Sie von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Das bedeutet, dass Sie keine Beiträge bezahlen müssen, aber auch keine der Leistungen in Anspruch nehmen können. Sie sind allerdings trotzdem verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Krankenversicherung. In bestimmten Situationen können Stipendiatinnen und Stipendiaten durch eine Unfallversicherung abgedeckt sein. Überprüfen Sie dies mit Ihren Persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.

Beachten Sie: Insgesamt liegen die Beiträge bei etwa 40% Ihres Gehaltes. Da die Hälfte davon von Ihrem Arbeitgeber direkt entrichtet wird, werden nur etwa 20% Ihres Bruttogehalts an die Sozialversicherung abgeführt.

Krankenversicherung

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland ist hervorragend, und ein Großteil der Kosten wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Da Krankenversicherung ein sehr komplexes Thema ist, haben wir eine eigene Seite zur Krankenversicherung erstellt.

Pflegeversicherung

In Deutschland werden die Beiträge zur Pflegeversicherung getrennt von denen zur Kranken- und Rentenversicherung erhoben. Der Beitragssatz liegt bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen seit dem 1. Januar 2022 bei 3,4 Prozent. Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag – ohne den Kinderlosenzuschlag – grundsätzlich zur Hälfte, also jeweils 1,525 Prozent.

Normalerweise verwaltet Ihre Krankenversicherung auch Ihre Pflegeversicherung.

Rentenversicherung

Mehr als 18 % Ihres Gehalts werden automatisch in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt, wobei Ihr Arbeitgeber die Hälfte davon übernimmt. Sollten Sie arbeitsunfähig werden oder das Alter für eine Altersrente erreicht haben, haben Sie Anspruch auf eine Rente, falls Sie mindestens fünf Jahre Rentenversicherungsbeiträge geleistet haben. Die Höhe der Rente hängt im Allgemeinen davon ab, wie viele Jahre und wie viel Sie eingezahlt haben.

Wenn Sie Deutschland verlassen

Wenn Sie Deutschland verlassen, ist es eventuell möglich, Ihre Beiträge oder Ansprüche innerhalb Europas zu übertragen oder eine Rückerstattung Ihrer Beiträge zu beantragen. Es gibt jedoch verschiedene Einschränkungen. Deshalb empfehlen wir, zur weiteren Beratung Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung aufzunehmen. Eine weitere Informationsquelle ist die Seite Find your Pension, die Informationen zur Rentenversicherung für Forschende bietet, die innerhalb Europas angestellt sind.

Zusätzliche Altersversorgung

Manche Arbeitgeber bieten eine zusätzliche Rentenversicherung an. Für Angestellte von Bund und Ländern ist die übliche Zusatzversorgung die der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Weitere Informationen finden Sie im Flyer "Informationen für wissenschaftlich Beschäftigte" (PDF).

Arbeitslosenversicherung

Etwa 2,4 % Ihres Gehalts fließen in die Arbeitslosenversicherung. Wenn Sie ohne eigenes Verschulden arbeitslos werden und innerhalb der letzten zwei Jahre 12 Monate einbezahlt haben, sind Sie unter Umständen anspruchsberechtigt. Sie müssen sich spätestens drei Monate vor Auslaufen Ihres Vertrags bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Unfallversicherung

Für die Unfallversicherung wird Ihnen nichts von Ihrem Gehalt abgezogen, weil sie komplett vom Arbeitgeber bezahlt wird.

Wenn Sie sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder während der Ausübung Ihrer Arbeit verletzen, haben Sie Anspruch auf spezielle Leistungen, darunter medizinische Behandlung, Rehabilitation und eventuell finanzielle Entschädigung. Dies wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) koordiniert.

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