Der Mietvertrag

In Kürze

Sobald Sie eine Wohnung gefunden haben, in der Sie wohnen möchten, wird es Zeit, einen Mietvertrag zu unterzeichnen. Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen zu verstehen, wie dieser Prozess in Deutschland in der Regel abläuft.

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Nach deutschem Recht genießen Mieter erheblichen Schutz, aber es gibt Möglichkeiten Probleme von vornherein zu vermeiden und sich zu schützen.

Kosten und Klauseln - Was steht in meinem Mietvertrag?

Meistens beinhalten Mietverträge mehr als die bloße Tatsache, dass der Vermieter A dem Mieter B (Ihnen) erlaubt, für einen bestimmten Mietpreis in einem Zimmer oder in einer Wohnung zu wohnen. Stellen Sie sicher, dass Sie verstehen, was alles vereinbart wird. Diese zusätzlichen Informationen können Folgendes umfassen:

  • Mietende (wie lange Ihr Mietvertrag läuft)
  • Eine Beschreibung der Wohnungmit Größe, Zimmern, etc. – alles wofür Sie Miete zahlen.
  • Die Kosten, die in Ihrer monatlichen Mietzahlung enthalten sind. Siehe auch unten"Nebenkosten".
  • Zuständigkeiten für die Reinigung von Gemeinschaftsbereichen wie Treppenhäusern oder das Schneeräumen auf den Gehwegen
  • Kaution zur Deckung offener Rechnungen für Nebenkosten oder Reparaturen
  • Renovierungs- und Reinigungsarbeiten, die beim Auszug von Ihnen erwartet werden. Wenn Sie in eine frisch renovierte Wohnung einziehen, sind Sie in der Regel für die Reparatur von Schäden und einfache Renovierungen für den normalen Verschleiß aus Ihrer Zeit in der Wohnung verantwortlich: je nach Bedarf kann dies neue Tapeten, das Streichen von Wänden, das Füllen von Löchern oder das Streichen von Türen und Fensterrahmen bedeuten. Diese Arbeiten sollten in geeigneter Weise durchgeführt werden, können aber von Ihnen selbst oder von einem von Ihnen ausgewählten Handwerker durchgeführt werden. Wenn Sie etwas einbauen z.B. Regale, müssen Sie diese beim Auszug entfernen. Verwenden Sie Ihren gesunden Menschenverstand und sprechen Sie mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter, um zu klären, was alles zu tun ist. Wenn Wasserleitungen kaputt gehen oder die Toilette kaputt ist, wenden Sie sich schnell an Ihre Vermieterin oder Vermieter, damit sie/er Reparaturen veranlassen kann. Sie/er ist auch für alle Anstriche der Außenseite des Gebäudes oder auf Balkonen verantwortlich.
  • Ruhezeiten: Bestimmte Ruhezeiten sind gesetzlich vorgeschrieben (täglich von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig). Ihr Mietvertrag kann auch zusätzliche Ruhezeiten vorsehen: – siehe auch Zuhause "Hausordnung".
  • Ob das Halten von Haustieren oder Grillen erlaubt oder verboten sind, ob Sie die Waschküche oder Hof und Garten benutzen können - sehen Sie im Abschnitt "Hausordnung" auf der Seite Zuhause.
  • ob Sie die Wohnung untervermieten dürfen
  • Kündigungsfrist, wann Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter informieren müssen, wenn Sie die Wohnung früher als vereinbart verlassen wollen. Wenn im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, kann ein befristeter Mietvertrag von beiden Seiten nicht vorzeitig gekündigt werden, und wenn der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit ohne festen Endtermin läuft, muss der Mieter dem Vermieter eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten einräumen. Siehe auch unten"Kündigung".
Nebenkosten

Neben der monatlichen Miete können Ihnen diverse Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. In Deutschland unterscheidet man zwischen verbrauchsabhängigen und anderen Nebenkosten. Auch wenn Sie einen Mietvertrag, der Heizkosten beinhaltet (Warmmiete), abschließen, bedeutet dies nicht unbedingt, dass Ihnen keine weiteren Kosten entstehen. Bitte prüfen Sie Ihren Mietvertrag genau an und fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.

Die verbrauchsanhängigen Kosten beinhalten in der Regel:

  • Warmwasser

  • Heizung

  • Frischwasser

  • Strom

Die einfachste Art, diese Kosten festzulegen, ist durch Messung des Verbrauchs. Dafür sollten in Ihrer Wohnung Zähler angebracht sein. Falls die Versorgungsunternehmen keine Zähler zur Verfügung stellen, gibt es Regeln, wie die Kostenrechtskräftig aufgrund von Verbrauch und Fläche berechnet werden.

Andere Nebenkosten können sein:

  • Versicherung (Haus)

  • Grundsteuer

  • Müllgebühren

  • Niederschlagswasserabgabe

  • Schornsteinfeger

  • Gartenarbeiten

  • Reinigungsdienst (z.B. Treppenhaus)

  • Winterdienst

  • Allgemeinstrom (z.B. Beleuchtung im Treppenhaus)

  • Internet- oder Kabelfernsehen

  • usw.

In der Regel werden diese Kosten nach der Anzahl der Personen, die in dem Haus oder in der Anlage wohnen, und/oder Anzahl der Wohneinheiten berechnet. Wenn Ihnen diese Kosten in Rechnung gestellt werden, muss Ihnen spätestens nach einem Abrechnungszeitraum von einem Jahr eine Nebenkostenabrechnung vorgelegt werden. Danach können Sie ggf. in einem Zeitraum von 12 Monaten Einspruch erheben. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Das Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug

Wenn Sie einen Termin zur Abholung Ihres Wohnungsschlüssels vereinbaren, sollten Sie die Wohnung immer sorgfältig mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter besichtigen und eventuelle Schäden oder Probleme auflisten. Machen Sie Bilder, wenn Sie sehen, dass etwas kaputt oder beschädigt ist. Gibt es defekte Steckdosen? Gibt es Fenster, die sich nicht richtig schließen lassen? Sind Kratzer im Parkett? Sind Löcher in der Wand? Wenn Sie ausziehen, sind Sie in der Regel dafür verantwortlich, Schäden in der Wohnung zu reparieren, die bei Ihrem Einzug nicht vorhanden waren. Alles Details sollten in einem Protokoll festgehalten werden, das von Ihnen und Ihrer Vermieterin oder Vermieter unterzeichnet wird, um sicherzustellen, dass Sie bei Mietende Ihre Kaution zurückerhalten.

Aber Unfälle passieren. Wenn etwas kaputt geht oder beschädigt wird, während Sie in der Wohnung wohnen, sprechen Sie zeitnah mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter! Oft können Konflikte mit einer Kombination aus gesundem Menschenverstand, Ehrlichkeit und Höflichkeit entschärft werden. Bitte lesen Sie auch die folgenden Informationen über „Haftpflichtversicherung und Mieterverbände“.

Wenn Sie sich zum Auszug bereit machen, sollten Sie einen Termin mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer vereinbaren, um den Schlüssel zurückzugeben und die Wohnung zu besichtigen. Diese Endkontrolle wird Abnahme genannt und gibt Ihnen und Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter die Möglichkeit, sicherzustellen, dass alles in einem sauberen und ordentlichen Zustand zurückgegeben wird. Wenn es Schäden in der Wohnung gibt, die bereits bei Ihrem Einzug vorhanden waren, kann das Protokoll (vom Einzug) über den Zustand der Wohnung helfen, mögliche Fragen zu klären. Stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter das Endabnahmeprotokoll unterschreiben.

Die Besitzerin oder der Besitzer haben das Recht, eine gewisse Zeit zu warten, um die letzten Rechnungen zu prüfen und alle notwendigen Reparaturrechnungen zu begleichen, bevor der Restbetrag Ihrer Kaution zurückerstattet wird.

Haftpflichtversicherung und Mieterverbände

Wenn Sie eine möblierte Wohnung mieten wollen, insbesondere wenn Sie mit Ihrer Familie und Ihren Kindern hier sind, ist es gut, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, falls etwas beschädigt wird oder kaputt geht, während Sie dort leben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Banken und Versicherungen.

Vielleicht möchten Sie auch Mitglied einer Mietervereinigung werden. Gegen einen geringen Jahresbeitrag können sie Sie als Mietende beraten lassen und der Verein kann Ihnen beider Lösung von Konflikten behilflich sein. Fragen Sie Ihre Persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner nach entsprechenden Adressen.

Muss ich meine Vermieterin oder meinen Vermieter zur Türhereinlassen?

 Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat unter Umständen das Recht Ihre Wohnung zu betreten und zu besichtigen, z.B.:

  • um die Zimmer potentiellen Mietenden zu zeigen, die nach Ihrer Abreise einziehen könnten
  • um Reparaturen durchzuführen oder sich auf Reparaturen oder Renovierungen vorzubereiten
  • um Zähler auszulesen
  • wenn Grund zur Annahme besteht, dass Sie die Bedingungen Ihres Mietvertrages nicht einhalten (z.B. Schäden ander Wohnung verursachen, Haustiere halten oder Untermieter haben,wenn dies nicht erlaubt ist).

Wenn jedoch keine unmittelbare und offensichtliche Gefahr besteht (wie z.B. Wasser, das durch kaputte Leitungen aus der Tür fließt), muss Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter Sie vor Betreten Ihrer Wohnung informieren und den Grund für die Besichtigung der Wohnung nennen. Wenn Ihnen der vorgeschlagene Termin nicht zusagt, können Sie ihn ablehnen, sind aber verpflichtet, einen anderen Termin vorzuschlagen.

SCHUFA

Der Begriff "Schufa" kann Ihnen begegnen. Dies ist das zentrale deutsche Verbraucherkreditrating. Als Ausländer, der neu in Deutschland eintrifft, werden Sie erst von der Schufa erfasst, wenn Sie ein deutsches Bankkonto eröffnen. Wenn Ihr potenzieller Vermieter eine Schufa-Bonitätsauskunft von Ihnen sehen möchte, bevor Sie eine solche Datei haben, fragen Sie, ob Sie stattdessen einen Brief von Ihrem Institut oder Ihrer Personalabteilung oder von Ihrem persönlichen Betreuungsteam einreichen können.

Nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland wird jede Art von Kredit- oder Ratenzahlung (z.B. auch einMobilfunkvertrag) als Maß für Ihre Kreditwürdigkeit dokumentiert.

Wie bekomme ich eine Schufa-Auskunft?

Laut „Datenübersicht nach §34Bundesdatenschutzgesetz“ haben alle Bürgerinnen und Bürger einmal im Jahr das Recht die eigene Schufa-Datei kostenlos auf Fehler zu überprüfen. Den entsprechenden Link finden Sie hier.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen offiziellen Nachweis zu bestellen, wie z.B. eine Bonitätsauskunft, die Vermieterin und Vermieter als Nachweis Ihrer Kreditwürdigkeit verlangen können. Dieser Service kostet etwa 30 EUR, und der Bericht enthält eine kurze offizielle Bonitätsprüfung für Vermieterinnen und Vermieter sowie einen zweiten, detaillierteren Bericht für Ihre eigenen Unterlagen. Das englischsprachige Bestellformular mit Erläuterungen finden Sie hier.

Beide Dokumente sind auch auf Deutsch,Englisch, Türkisch, Russisch, Italienisch und Polnisch auf den Seiten der SCHUFA als Download verfügbar.

Kündigung - einen Mietvertrag vorzeitig kündigen

Nach deutschem Recht genießen Mieterinnen und Mieter erheblichen Schutz, haben aber auch Verpflichtungen.

Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag haben, haben weder Sie noch Ihre Vermieterin oder Vermieter das Recht, den Vertrag vor dem angegebenen Endtermin zu kündigen, es sei denn es liegen besondere Umstände wie Gesundheitsgefahren, Schäden oder Schädlinge vor, die die Wohnung unbrauchbar machen, usw. Oft ist es jedoch möglich, spezielle Vereinbarungen mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter zu treffen. Es ist wichtig, dass Sie frühzeitig mit ihnen sprechen, wenn Sie feststellen, dass sich Ihre Pläne geändert haben.

Wenn Ihr Mietvertrag unbefristet, also ohne Enddatum läuft und keine kürzere Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag festgelegt ist, müssen Sie Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter mindestens drei Monate im Voraus kündigen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Grund anzugeben, aber Ihre Kündigung muss tatsächlich bis zum dritten Arbeitstag eines jeden Monats zugestellt werden, damit dieser Monat auf die erforderlichen drei Monate angerechnet werden kann. Sie können Ihre Kündigung per Einschreiben versenden oder selbst in den Briefkasten Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters legen (wenn möglich vor Zeugen). Am besten ist es, wenn Sie die Kündigung persönlich übergeben und darum bitten, den Empfang zu bestätigen.

Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hingegen kann einen Mietvertrag ohne festen Endtermin nur in Ausnahmefällen kündigen, z.B. wenn er die Wohnung für den Eigenbedarf benötigt. Die jeweilige Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange Sie als Mieterin oder Mieter in der Wohnung gelebt haben.

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