Steuern

In Kürze

Steuern werden automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen. Lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam, um zu verstehen, welche Steuern anfallen.

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Viele - insbesondere unverheiratete - Arbeitnehmer, die kein weiteres Einkommen haben, müssen keine Steuererklärung abgeben.  
Auch die meisten Stipendiaten müssen im Regelfall weder Steuern zahlen noch eine Steuererklärung einreichen, sofern diese kein weiteres Einkommen beziehen. Setzen Sie sich mit Ihrem Stipendiengeber in Verbindung, um die Details zu klären.
Gut zu wissen: In Deutschland gibt es eine progressive Besteuerung. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die weniger als 9.984 EUR/Jahr verdienen, keine Lohnsteuer zahlen müssen. Für darüber liegende Einkommen, liegt der niedrigste Steuersatz bei 14% und steigt auf bis zu 45% für Einkommen höher als 277.825 EUR/Jahr. Durch eine geringfügige Senkung Ihres Einkommens könnten Sie eventuell einen erheblichen Betrag einsparen.

Zusätzliche Einkünfte, die der Einkommensteuer unterliegen
  • Wertpapiere

Wer sein Geld beispielsweise in Aktien, Kryptowährungen oder Fonds investiert, muss die Gewinne in der Regel mit der Abgeltungssteuer versteuern. In diesem Fall sollten Sie einen fachkundigen Steuerberater für Ihre Steuererklärung hinzuziehen. 

  • Sonstige Einkünfte

Sie müssen immer eine Steuererklärung einreichen, wenn Sie andere Einkünfte haben, wie zum Beispiel Miet- oder Gewerbeeinkünfte und Zinsen aus Bankkonten. Dies müssen Sie auch, wenn Sie Steuerabzüge geltend machen möchten, etwa für Umzugskosten nach Deutschland, Kinderbetreuung, Instandhaltung Ihres Hauses usw.

Bis wann muss eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden?

Die jährliche Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. Juli dem Finanzamt übermittelt werden. Auf begründeten Antrag kann die Steuererklärungsfrist verlängert werden. Der Antrag kann per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch gestellt werden.

Wie erstelle ich eine Steuererklärung?

Eine deutsche Einkommenssteuererklärung besteht aus einem allgemeinen Formular, dem Mantelbogen ESt 1, und - je nach Ihrer persönlichen Situation  - einigen Zusatzformularen. Bitte heben Sie alle Unterlagen auf, die Ihre Einnahmen und Ausgaben belegen, und reichen Sie diese auf Anfrage ein.  
Selbst Deutsche nutzen häufig Steuersoftware, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater, um ihre Steuererklärung ordnungsgemäß zu erstellen. 
Im Folgenden finden Sie grundlegende Informationen zu Besonderheiten des deutschen Steuersystems. 

Steuer-ID

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland anmelden, wird Ihnen vom Finanzamt automatisch innerhalb von zwei bis vier Wochen per Post Ihre elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) zugesandt. Sollten Sie den Brief mit Ihrer Steuer-ID nicht erhalten haben, können Sie Ihre Steuer-ID auch beim Bürgeramt erfragen. Der Brief sieht unscheinbar aus, ist aber sehr wichtig. Ihr Arbeitgeber benötigt diese Nummer, um Ihr Gehaltkorrekt auszuzahlen und Ihre Steuern abzuführen.

Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Steuer-ID ein Leben lang gleich bleibt. Auch bei einem Umzug oder einer Heirat ändert sich die Steuer-ID nicht.

Steuerklasse

Im deutschen Steuersystem tragen verheiratete Paare und Familien mit Kindern eine verringerte Steuerlast. Die Steuerklasse hängt von Ihrem Familienstand ab und beeinflusst, wie viel Steuern jeden Monat automatisch bei Ihrer Gehaltsabrechnung abgezogen werden. Ihre Steuerklasse wird Ihnen normalerweise automatisch zugewiesen, wenn Sie Ihre Steuer-ID erhalten, aber sie kann auf Antrag geändert werden.

  • Steuerklasse I gilt für Alleinstehende
  • Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende
  • Steuerklassen III, IV und V gelten für verheiratete Paare und eingetragene gleichgeschlechtliche Paare. Wenn beide ähnlich viel verdienen, wählen sie normalerweise die Steuerklasse IV. Andernfalls wählt die Person mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse III, während der- oder diejenige mit dem geringeren Einkommen die Steuerklasse V wählt.
  • Steuerklasse VI gilt für Personen mit zwei oder mehr Arbeitgebern.
Wie kann ich meine Steuerklasse ändern?

Im deutschen Steuersystem tragen verheiratete Paare und Familien mit Kindern eine verringerte Steuerlast. Die Steuerklasse hängt von Ihrem Familienstand ab und beeinflusst, wie viel Steuern jeden Monat automatisch bei Ihrer Gehaltsabrechnung von Ihrem Gehalt abgezogen werden. Dazu ist die Vorlage einer anerkannten Heiratsurkunde notwendig. Ihre Steuerklasse wird Ihnen in der Regel automatisch zugewiesen, wenn Sie Ihre Steuer-ID erhalten, sie kann aber auf Antrag geändert werden.

Anträge und Erklärungen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen können auch elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Die Übermittlung funktioniert bundesweit über

  • das Online-Portal „Mein ELSTER“ unter dem Menüpunkt „Formulare & Leistungen“ oder
  •  ein Übermittlungsprogramm Ihres privaten Anbieters.

Folgende Anträge und Erklärungen können elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden:

  • Antrag auf Steuerklassenwechsel,
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung,
  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben,
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft und
  • Antrag zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), z.B. Änderung Ihrer ELStAM-Daten.
Kirchensteuer

Bitte beachten Sie: In Deutschland zieht das Finanzamt Steuern für einige Religionsgemeinschaften ein. Zu diesen gehören die römisch-katholische Kirche, die evangelische Kirche und verschiedene freichristliche Kirchen, sowie die jüdische Gemeinde. Bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes müssen Sie angeben, ob Sie einer dieser Religionsgemeinschaften angehören. Falls dies nicht der Fall ist, ist es wichtig, das auch so anzumelden - dies im Nachhinein zu ändern, kann sehr kompliziert werden. Eine Liste der Religionsgemeinschaften, die Kirchensteuer erheben können, findet sich auf der Rückseite des Meldeformulars (mehr Informationen zur Anmeldung finden sich unter Offizielle Anmeldung). 

In Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8% der Einkommenssteuer. Sie wird vom monatlichen Gehalt abgezogen und auf das Konto der jeweiligen Religionsgemeinschaft überwiesen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen sind offizielle Übereinkommen zwischen Staaten, die Personen betreffen, die Einkommen in beiden Staaten beziehen. Dadurch soll verhindert werden, dass Steuerzahler auf dasselbe Einkommen zweimal Steuern zahlen müssen.

Deutschland hat viele solcher Abkommen unterzeichnet, und weitere sind in Vorbereitung. Das Bundesfinanzministerium hat eine Karte veröffentlicht, auf der die Länder, mit denen solche Abkommen bestehen, gekennzeichnet sind und stellt die offiziellen deutschen Abkommenstexte zur Verfügung.

Wenn Sie im Laufe eines Jahres in Deutschland und einem anderen Staat Einkommen beziehen, sollten Sie sich über das entsprechende Abkommen informieren oder sich an eine Steuerberatung wenden, bevor Sie Ihre deutsche Einkommenssteuererklärung einreichen.

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