Vorbereitung Ihres Aufenthalts

In Kürze

Bevor Sie nach Tübingen kommen, gibt es bereits einige Dinge, die Sie erledigen können. Und sollten Sie wieder gehen, ist es an der Zeit noch einige Dinge zusätzlich zu berücksichtigen.

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Wurden Sie für einen Forschungsaufenthalt nach Tübingen eingeladen? Stehen Sie kurz vor dem Beginn Ihrer Promotion? Oder haben Sie ein Angebot für eine Postdoc-Stelle erhalten? Damit Sie gut vorbereitet nach Tübingen kommen können, muss Ihr Aufenthalt gut geplant werden.

Die Informationen auf diesen Seiten helfen Ihnen bei der Planung Ihres Aufenthaltes und beim Start in Tübingen. Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt wieder abreisen müssen, gibt es ebenfalls einige Dinge zu beachten.

Persönliche Betreuung

Abhängig von Ihrer Gast-Institution können Sie auch persönliche Betreuung, z.B. durch das Welcome Center, erhalten. In unserer Liste finden Sie heraus, ob Ihre Institution einen Welcome Service anbietet.

Erste Schritte vor Ihrem Aufenthalt in Tübingen

Schritt 1: Anmeldung beim Welcome Center

Sobald Sie sicher sind, dass Sie nach Tübingen kommen werden, melden Sie sich bitte bei Ihrem Welcome Center/Ihrer persönlichen Betreuung an. Dort erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen. Sie erhalten hier zum Beispiel auch eine Aufnahmevereinbarung für ein Forschungsvisum.

Schritt 2: Beantragen Sie ein Visum

Lesen Sie mehr auf unserer Seite Einreisevisum und Aufenthaltsgenehmigung.

Schritt 3: Eine Unterkunft in Tübingen finden

Beginnen Sie sofort mit der Wohnungssuche, nachdem Sie und Ihr Gastgeber den Termin für Ihre Ankunft festgelegt haben, denn in Tübingen ist der Wohnraum sehr knapp. Beachten Sie unbedingt die Informationen, die wir unter Unterkunft zusammengestellt haben. 

Schritt 4: Familie & Kinder 

Wenn Sie planen, Kinder mitzubringen, bereiten Sie sich bereits darauf vor, eine Schule / Kinderbetreuung für sie zu organisieren. Weitere Informationen finden Sie unter: Familie

Schritt 5: Beantragen Sie ein deutsches Führungszeugnis

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalabteilung, ob Sie ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis beantragen müssen, bevor Sie nach Deutschland reisen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.tuebingen.de/verwaltung/onlinedienste#/fuehrungszeugnis

Schritt 6: Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrer Gastbehörde

Bleiben Sie stets in Kontakt mit Ihren Ansprechpartnern (Vorgesetzter, Sekretärin, ...) in Ihrer Gastabteilung. Alle Änderungen Ihres Ankunftsdatums, der Daten Ihres Vertrags oder Stipendiums usw. müssen ihnen direkt mitgeteilt werden.

Bereiten Sie Ihre mitzubringenden Dokumente vor

Informieren Sie sich frühzeitig, welche Dokumente Sie mitbringen und übersetzen lassen müssen. Die Ämter der Stadt und der Universität können Originaldokumente in deutscher oder englischer Sprache akzeptieren, benötigen aber beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche, wenn das Original in einer anderen Sprache verfasst ist. Dazu können gehören:

  • Reisepässe für Sie und alle Sie begleitenden Familienangehörigen. Sie sollten für die Dauer Ihres geplanten Aufenthalts gültig sein.
  • Ein Visum für Sie und alle Sie begleitenden Familienangehörigen. Beachten Sie, dass einige Länder wie die EU-Mitgliedstaaten, die USA und Japan von der Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland befreit sind. Prüfen Sie die Informationen auf unserer Seite Visum und Aufenthaltsgenehmigung und wenden Sie sich bei weiteren Fragen zu Ihrem Visum an Ihren persönlichen Betreuer.
  • Bestätigung der Krankenversicherung. Sie sollten bei der Einreise zumindest über eine Basis-Reisekrankenversicherung verfügen, obwohl in vielen Fällen die Hauptversicherung erst nach Ihrer Ankunft abgeschlossen werden kann. Lesen Sie unbedingt die ausführlichen Informationen unter Krankenversicherung und sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Betreuer.
  • Eine Bestätigung über Ihre Finanzierung mit Anfangs- und Enddatum sowie dem Betrag, der Ihnen monatlich ausgezahlt wird. Dies kann ein Stipendienbrief sein, eine schriftliche Gehaltsbestätigung der Verwaltung Ihrer Heimatuniversität, wenn Sie ein bezahltes Sabbatical machen, oder ein Schreiben der Verwaltung Ihres Gastinstituts, das Ihnen einen Arbeitsvertrag anbietet.
  • Beglaubigte Kopien Ihrer Hochschul- und/oder Doktorgrade in deutscher oder englischer Sprache. Den Bachelor- und Masterzeugnissen sollte ein offizielles Transkript beigefügt werden, aus dem die für die einzelnen Kurse vergebenen Credits hervorgehen. Bitte beachten Sie, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie die Voraussetzungen für eine Promotion in Deutschland erfüllen, um die Einwanderungsvoraussetzungen für den Status eines Wissenschaftlers zu erfüllen. Dies bedeutet in der Regel einen Abschluss mit mindestens vier Jahren Studienzeit in Ihrem Hauptfach. Auch wenn es eine gute Idee ist, eine eingescannte Kopie per E-Mail zu schicken, damit Ihre Gastbehörde die erforderlichen Gleichwertigkeitsprüfungen durchführen kann, müssen Sie bei Ihrer Ankunft das Original oder eine beglaubigte Kopie vorlegen.
  • Impfnachweise: Wenn Sie eine internationale Impfbescheinigung (WHO Gelbe Karte) haben, sollten Sie diese unbedingt mitbringen. Wenn Sie im Universitätsklinikum arbeiten werden, müssen Sie eine doppelte Masernimpfung nachweisen, sonst dürfen Sie nicht dort arbeiten.
  • Versicherungsunterlagen: Wenn Sie zu Hause eine Haftpflichtversicherung haben, prüfen Sie, ob diese auch in Deutschland gilt. Wenn ja, bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen mit. In manchen Fällen sind private Krankenversicherungen im Paket mit einer privaten Haftpflichtversicherung erhältlich. Weitere Informationen finden Sie unter Banken und Versicherungen.
  • Steueridentifikationsnummer aus dem Heimatland: Um ein Bankkonto eröffnen zu können, sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (TIN) aus Ihrem Heimatland/dem Land Ihres derzeitigen Wohnsitzes mitbringen, da es einige Wochen dauern kann, bis Sie eine deutsche Steueridentifikationsnummer erhalten. Wenn Sie bereits eine deutsche Steueridentifikationsnummer erhalten haben, bringen Sie diese natürlich mit. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie Ihre TIN finden, schauen Sie bitte in der Übersicht auf der OECD-Homepage nach. Weitere Informationen zur Eröffnung eines Bankkontos finden Sie auf der Seite Banken und Versicherungen.
  • Heiratsurkunde:  Bringen Sie unbedingt Ihre Heiratsurkunde mit, auch wenn Ihre Familie Sie nicht begleiten wird. Wenn Ihre Familie Sie begleiten wird, bringen Sie bitte auch die Geburtsurkunden Ihrer Kinder mit. Auch diese sollten in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein oder von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden und mit einer Apostille versehen sein. Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer persönlichen Betreuung, ob Sie aktuelle Zeugnisse mitbringen können.
  • Nachweis der Immatrikulation an der Heimatuniversität: Wenn Sie als Gastdoktorand/in an Ihrer Heimatuniversität einen Abschluss anstreben und sich als Gastdoktorand/in in Tübingen einschreiben möchten, benötigen Sie eine offizielle Bestätigung Ihrer Immatrikulation als Doktorand/in an Ihrer Heimatuniversität für das/die Semester Ihres Aufenthalts in Tübingen. Die Immatrikulation als Gastdoktorand/in hat einige Vorteile: Als eingeschriebener Gastdoktorand haben Sie Anspruch auf das subventionierte Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel. Außerdem können Sie ein studentisches E-Mail-Konto haben und das Wifi der Universität oder die elektronischen Zeitschriften nutzen. Mehr Informationen finden Sie hier https://uni-tuebingen.de/en/international/study-in-tuebingen/international-phd-candidates/international-visiting-phds-candidates/
  • Führerschein: Bringen Sie unbedingt einen internationalen Führerschein oder den Führerschein Ihres Heimatlandes mit, wenn Sie in Deutschland Auto fahren wollen. Weitere Informationen finden Sie unter Mobilität.
Nach Ihrer Ankunft in Tübingen

Schritt 1: Unterschreiben Sie Ihren Mietvertrag und ziehen Sie ein

Zuerst unterschreiben Sie den Mietvertrag mit Ihrem Vermieter. Lassen Sie sich die Wohnungsgeberbescheinigung unterschreiben, die Sie für die offizielle Anmeldung bei der Stadt benötigen (siehe Schritt 3). Das Formular finden Sie hier: https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/wohnungsgeberbescheinigung.pdf

Schritt 2: Melden Sie sich bei Ihrer Gastbehörde an

Vergewissern Sie sich, dass man weiß, dass Sie angekommen sind, und vereinbaren Sie einen Termin für Ihr erstes Treffen/Startdatum. 

Schritt 3: Offizielle Anmeldung bei der Stadt 

Laut Gesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft beim Bürgeramt der Stadt, in der Sie wohnen, anmelden. Nehmen Sie die Wohnungsgeberbescheinigung mit, die Ihr Vermieter für Sie unterschrieben hat. Mehr über die Anmeldung bei der Stadt erfahren Sie auf unserer Seite Amtliche Anmeldung.

Schritt 4: Eröffnen Sie ein Bankkonto

Für diesen Schritt benötigen Sie eine Adresse in Tübingen. Die meisten Banken verlangen auch die Meldebestätigung der Stadt (siehe Schritt 3), Sie sollten sich also zuerst bei der Stadt anmelden. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, müssen Sie ein Bankkonto für Ihre monatliche Gehaltszahlung eröffnen. Auch wenn Sie mit einem Stipendium oder mit privaten Mitteln hier sind, sind längere Aufenthalte mit einem deutschen Bankkonto einfacher. Weitere Informationen zur Eröffnung eines Bankkontos und zu Banken in Deutschland finden Sie auf der Seite Banken und Versicherungen.

Schritt 5: Schließen Sie eine Krankenversicherung ab

Falls noch nicht geschehen, schließen Sie Ihre Krankenversicherung ab. Lesen Sie mehr auf unserer Seite Krankenversicherung.

Schritt 6: Unterschreiben Sie Ihren Arbeitsvertrag

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben werden, vereinbaren Sie einen Termin in der Personalabteilung Ihrer Einrichtung, um Ihren Vertrag zu unterzeichnen. 

Schritt 7: Beantragen Sie ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis

Wenn Sie nicht bereits in Ihrem Heimatland ein deutsches Führungszeugnis beantragt haben, müssen Sie es möglicherweise jetzt beantragen. Siehe hier: https://www.tuebingen.de/verwaltung/onlinedienste#/fuehrungszeugnis

Schritt 8: Biometrische Passbilder erhalten

Wenn Sie noch keine Passbilder haben, die die Anforderungen für deutsche Ausweise erfüllen (siehe hier), können Sie diese in einem beliebigen Fotogeschäft in Tübingen anfertigen lassen, während Sie warten. Sie benötigen sie für die Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Schritt 9: Vereinbaren Sie einen Termin, um Ihr Visum zu verlängern/eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen

Ihr Visum wird wahrscheinlich nur für die ersten sechs Monate Ihres Aufenthalts gültig sein. Wenn Sie einen längeren Aufenthalt planen, müssen Sie Ihr Visum verlängern. Da die Einwanderungsbehörde in Tübingen Wartezeiten von bis zu 3 Monaten haben kann, ist es wichtig, sich frühzeitig um einen Termin zu kümmern. Auf der Website der Ausländerbehörde Tübingen können Sie einen Termin vereinbaren: https://tempus-termine.com/termine/index.php?anlagennr=107&anlagentoken=Tf5PqR9&page=dialogsystem&action=open

Schritt 10: Nehmen Sie Kontakt mit dem Büro für Promotionsangelegenheiten auf

Wenn Sie hier promovieren wollen, sollten Sie unbedingt das Promotionsbüro der Fakultät aufsuchen, an der Ihr Studiengang angesiedelt ist.

Weitere wichtige Schritte, die zu beachten sind

Nebenkosten: Kümmern Sie sich um alle Nebenkosten (z. B. Strom), die nicht in Ihrer Miete enthalten sind. Mehr dazu erfahren Sie unter Zu Hause.

Mobiltelefondienste sind in Deutschland relativ preiswert. Eine Grundausstattung mit abgehenden Gesprächsminuten oder Textnachrichten und schnellem Internetzugang ist zum Beispiel oft schon ab 10 EUR pro Monat mit einer Prepaid-Karte oder einem Vertrag erhältlich. Starterpakete und Aufladekarten sind in den meisten Lebensmittelgeschäften, Mobilfunkgeschäften und Tankstellen erhältlich. Sie müssen sich jedoch ausweisen, um die erste SIM-Karte zu beantragen.

Beglaubigte Übersetzungen: Für verschiedene Aspekte Ihrer Anmeldungen und Formalitäten können beglaubigte Übersetzungen Ihrer nicht-deutschen Dokumente erforderlich sein. Die Kontaktdaten von beglaubigten Übersetzern finden Sie in der offiziellen Datenbank für Übersetzer und Dolmetscher.

Deutsche Steuer-ID: Einige Wochen nach der Anmeldung Ihrer Adresse erhalten Sie per Post Ihre deutsche Steueridentifikationsnummer. Das Gleiche gilt für Ihre deutsche Sozialversicherungsnummer, die Sie bei der Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Bewahren Sie diese Briefe an einem sicheren Ort auf. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, schicken Sie bitte eine Kopie davon an Ihre Personalabteilung. 

Rundfunkgebühren: Melden Sie sich für die öffentlichen Rundfunkgebühren an, die in Deutschland obligatorisch sind.

Deutschkurse: Ziehen Sie Deutschkurse in Betracht. Auch wenn Sie in den meisten Situationen mit Englisch auskommen, werden Sie Ihre Erfahrungen bei längeren Aufenthalten reicher sein, wenn Sie zumindest ein paar Worte Deutsch können.

Führerschein: Viele ausländische Führerscheine sind für die ersten sechs Monate in Deutschland gültig. Wenn Sie einen deutschen Führerschein machen wollen, ist es viel einfacher, wenn Sie dies während der sechsmonatigen Schonfrist tun. Weitere Informationen finden Sie unter Mobilität.

Vorbereitung auf die Abreise aus Tübingen

Wir sehen Sie nur ungern gehen, aber Sie können Ihre Abreise so reibungslos wie möglich gestalten, indem Sie im Voraus planen.

Sprechen Sie mit Ihrem Gastgeber

Vereinbaren Sie einen Termin, um mit Ihrem Gastgeber oder Betreuer zu besprechen, wie es mit Ihrer Zusammenarbeit weitergehen soll. Nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis müssen Primärforschungsdaten immer in dem Labor verbleiben, in dem sie entstanden sind. Sprechen Sie mit Ihrem Laborleiter über die Archivierung Ihrer Daten und darüber, welche Kopien Sie mitnehmen dürfen.

Melden Sie Ihre Adresse ab

Melden Sie Ihre Adresse beim Bürgeramt ab. Dies kann frühestens eine Woche vor dem Auszug geschehen, planen Sie also rechtzeitig. Bitte bringen Sie Ihren Reisepass und die Pässe aller mitreisenden Familienmitglieder mit, die bei Ihnen gemeldet sind.

Sie können sich auch online über die Service-Seite der Stadt zur Abmeldung abmelden.

Kündigen Sie Ihre Verträge

Kündigen Sie Ihre Nebenkosten, Rundfunkgebühren oder andere Gebühren, die automatisch abgebucht werden.

Informieren Sie Ihre Krankenkasse

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben und gesetzlich krankenversichert sind, teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie das Land verlassen werden. Ihre Mitgliedschaft wird nicht automatisch gekündigt, wenn Ihr Arbeitsvertrag endet.

Stellen Sie Ihre Erreichbarkeit sicher

Vergewissern Sie sich, dass alle Personen, die Sie möglicherweise später kontaktieren müssen, Ihre neue Adresse kennen: Die Universität, der Fachbereich oder das Institut Ihres Gastlandes, die Personalabteilung, das Büro für Doktorandenangelegenheiten, usw. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalabteilung, was zu tun ist, wenn Sie nach Ihrem offiziellen Abreisedatum einen letzten Gehaltsscheck erhalten (siehe unten, Auflösung Ihres Bankkontos)

Schließung Ihres Bankkontos

Sprechen Sie mit Ihrer Bank über die Schließung Ihres Kontos. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben und nach Ihrer Abreise Ihren letzten Gehaltsscheck erhalten, sollten Sie die Personalabteilung Ihres Arbeitsplatzes rechtzeitig vor Ihrer Abreise darüber informieren. Möglicherweise wird verlangt, dass Sie Ihr deutsches Bankkonto weiterführen, bis Ihr letzter Gehaltsscheck eingegangen ist. Erkundigen Sie sich in diesem Fall nach dem Datum, an dem das Konto aufgelöst werden kann, und erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, was Sie tun müssen, um das Guthaben auf ein Bankkonto in Ihrem Heimatland oder an Ihrem neuen Wohnort überweisen zu lassen.

Ausweise zurückgeben

Geben Sie alle Institutsausweise zurück und erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei Ihrer Gastinstitution über etwaige besondere Verfahren, die dort gelten.

Endabnahme Ihres Zimmers/Ihrer Wohnung

Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter eine Endabnahme Ihres Zimmers oder Ihrer Wohnung und vergewissern Sie sich, dass Sie wissen, was Sie tun müssen, um Ihre Kaution zurückzubekommen.

Vereinbaren Sie eine Teilrückzahlung der Rente

Wenn Sie Deutschland endgültig verlassen, nachdem Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie unter Umständen eine Teilrückzahlung vereinbaren. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Soziale Sicherheit.

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