Vorbereitung Ihres Aufenthalts

In Kürze

Bevor Sie nach Tübingen kommen, gibt es bereits einige Dinge, die Sie erledigen können. Und sollten Sie wieder gehen, ist es an der Zeit noch einige Dinge zusätzlich zu berücksichtigen.

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Sind Sie für einen Forschungsaufenthalt nach Tübingen eingeladen worden? Sind Sie gerade dabei, mit Ihrer Doktorarbeit anzufangen? Wurde Ihnen eine Stelle als Postdoc angeboten?

Die Informationen, die auf dieser Seite zusammengestellt sind, sollen Sie durch den Planungsprozess Ihres Aufenthalts, die Vorbereitungen für die Ankunft und die ersten Schritte lotsen. Abhängig von Ihrer Gasteinrichtung kann es auch dort persönliche Unterstützung geben. Um herauszufinden, ob Ihre Gasteinrichtung Welcome Services anbietet, schauen sie auf unserer Liste der Persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner nach.

Bevor Sie abreisen

Wohnungen sind in Tübingen knapp, deshalb sollten Sie mit der Suche anfangen, sobald Sie und Ihre aufnehmende Einrichtung das Datum Ihrer Ankunft vereinbart haben. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Gastabteilung auf und melden Sie sich beim Welcome Center, beachten Sie auch die Informationen, die wir unter Unterkunft zusammengestellt haben.

Erkundigen Sie sich frühzeitig, welche Dokumente Sie benötigen und übersetzen lassen müssen. Sowohl die städtischen als auch universitäre Einrichtungen nehmen Originaldokumente auf Deutsch oder Englisch an, beglaubigte Übersetzungen sind nötig, wenn das Original in einer anderen Sprache ist. Dazu können gehören:

  • Reisepässe für Sie selbst und eventuelle Familienmitglieder, die Sie begleiten. Sie sollten für die Dauer Ihres geplanten Aufenthalts gültig sein.
  • Ein Visum für Sie und eventuelle Familienmitglieder. Beachten Sie, dass einige Staaten wie EU-Mitgliedsstaaten, die USA und Japan von der Visumpflicht befreit sind. Informieren Sie sich auf unserer Seite Visum und Aufenthaltsgenehmigung und nehmen sie Kontakt zu Ihrem Welcome Center auf.
  • Eine Bestätigung Ihre Förderung mit Anfangs-und Enddatum sowie der Summe an Geld, die Ihnen jeden Monat ausgezahlt wird. Dies könnte eine Stipendienzusage sein, eine schriftliche Bestätigung Ihres Gehalts von der Verwaltung Ihrer Heimatuniversität, falls Sie eine bezahlte Auszeit nehmen, oder ein Brief Ihrer Gasteinrichtung, in dem Ihnen ein Arbeitsvertrag angeboten wird.
  • Beglaubigte Kopien auf Deutsch oder Englisch Ihres Universitätsabschlusses und/oder Ihres Doktortitels. Bachelor- und Masterzeugnisse sollten von offiziellen Transcripts begleitet werden, die zeigen, wie viele Credit Points Sie für Ihre jeweiligen Kurse erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie die Voraussetzungen für eine Promotion in Deutschland erfüllen, damit die Einwanderungsbestimmungen für den Status eines "Forschenden" gelten. Dies bedeutet im Allgemeinen einen Abschluss, für den Sie mindestens vier Jahre Lehrveranstaltungen Ihres Hauptfachs besucht haben. Es ist zwar eine gute Idee, im Voraus eine gescannte Kopie per E-Mail an Ihre Gasteinrichtung zu schicken, so dass diese die Gleichwertigkeit überprüfen kann, bei Ihrer Ankunft müssen Sie aber das Original oder eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses vorzeigen.
  • Kommen Sie mit Ihrer Familie? Wenn Ihre Familie Sie begleitet, denken Sie daran, Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden Ihrer Kinder mitzubringen. Auch diese sollten auf Deutsch oder Englisch oder in Form einer beglaubigten Übersetzung vorliegen und sollten, wenn möglich, mit einer Apostille versehen sein. Wenn Sie Kinder im Schulalter haben, informieren Sie sich beim Welcome Center darüber, ob Sie aktuelle Schulzeugnisse mitbringen sollten.
  • Eine Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung. Bei der Einreise sollten Sie zumindest eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben, auch wenn in vielen Fällen nach der Ankunft eine reguläre Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Lesen Sie hierzu die ausführlicheren Informationen unter Krankenversicherung und informieren Sie sich bei Ihrem Welcome Center.
  • Ihr Impfpass, falls Sie einen besitzen. Wenn Sie einen gültigen internationalen Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation haben, bringen Sie ihn mit.
  • Eine internationale Fahrerlaubnis oder den Führerschein Ihres Heimatlandes, falls Sie planen, in Deutschland Auto zu fahren. Mehr Informationen finden Sie unter Fortbewegung - Mit dem Auto.
  • Wenn Sie in Ihrem Heimatland eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, überprüfen Sie, ob Ihre Police Sie auch in Deutschland versichert. Wenn dies zutrifft, nehmen Sie Ihre Versicherungsdokumente mit. Manchmal sind private Krankenversicherungen im Paket mit privaten Haftpflichtversicherungen erhältlich. Weitere Informationen finden Sie unter Banken und Versicherungen.
  • Wenn Sie vorhaben, sich als Gastdoktorandin oder als Gastdoktorand anzumelden, benötigen Sie eine offizielle Bestätigung Ihrer Einschreibung als Doktorandin oder Doktorand an Ihrer Heimatuniversität für die/das Semester, die/das Sie in Tübingen verbringen wollen. Die könnte eine gute Möglichkeit sein, falls Sie bis zu einem Jahr an der Universität Tübingen zu Gast sind. Ihr Welcome Center kann Ihnen dazu weitergehende Informationengeben.
Ihre ersten zwei Wochen in Tübingen

Nachdem Sie Ihr neues Zimmer oder Ihre neue Wohnung bezogen haben, Ihren Mietvertrag unterschrieben haben und von der Vermieterin oder dem Vermieter die unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung erhalten haben, müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Bürgeramt anmelden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihren Wohnsitz innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ihrer Ankunft mitzuteilen, und Sie benötigen eine Kopie Ihrer Anmeldung, um ein Bankkonto zu eröffnen, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, usw. Die offizielle Anmeldung ist Voraussetzung für Verschiedenes, es ist also in Ihrem Interesse, diesen Schritt so schnell wie möglich zu erledigen. Wie die Anmeldung genau abläuft erfahren Sie auf unserer Seite Anmeldung.

Falls Sie es nicht im Voraus erledigt haben, sollten Sie sich um Ihren Krankenversicherungsschutz kümmern. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Krankenversicherung.

Melden Sie sich bei Ihrer Gasteinrichtung an. Wenn Sie in Tübingen promovieren wollen, sollten Sie sich an das Promotionsbüro wenden, das für Ihren Studiengang zuständig ist. Falls Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben sollten, vereinbaren Sie einen Termin mit der Personalabteilung Ihrer Institution.

Für das Unterzeichnen eines Arbeitsvertrags werden Sie auch ein Bankkonto eröffnen müssen, damit Ihre Gehaltsabrechnung erfolgen kann. Selbst wenn Sie mithilfe eines Stipendiums oder privater Mittel hier sind, ist es für längere Aufenthalte einfacher, wenn Sie ein deutsches Bankkonto eröffnen. Um ein Konto zu eröffnen, benötigen Sie eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung.

Kümmern Sie sich um Versorgungsleistungen wie Elektrizität, die nicht in ihrer Miete enthalten sind. Mehr dazu unter Zuhause.

Sie möchten erreichbar sein? Deutsche Anbieter bezuschussen Mobiltelefone nicht, deshalb sind Mobilfunkdienste relativ günstig. Zum Beispiel ist eine Mischung ausgehender Telefonminuten plus Internetzugang (z.B. 300 min + 300 MB oder 200min + 750 MB) oft ab 10 EUR pro Monat mit Prepaid-Karte oder Vertrag erhältlich. Starterpakete und Guthaben-Karten gibt es in den meisten Supermärkten, Mobilfunkläden und Tankstellen.

Wenn Sie nicht bereits biometrische Passbilderhaben, die die Anforderungen für einen deutschen Ausweis erfüllen (siehe www.personalausweisportal.de), können Sie diese innerhalb einer kurzen Wartezeit in jedem Tübinger Fotogeschäft machen lassen. Sie werden sie für Personalunterlagen und das Beantragen Ihrer Aufenthaltserlaubnis benötigen.

Für Ihre Anmeldung und andere Formalitäten brauchen sie möglicherweise beglaubigte Übersetzungen ihrer nicht-deutschen Dokumente. Die Kontaktdaten staatlich geprüfter Übersetzer finden Sie in der offiziellen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.

So bald wie möglich

Wenn Sie Ihren Wohnsitz anmelden, können Ihnen die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter beim Bürgeramt sagen, wie lange es etwa dauern wird, bis Sie wiederkommen können, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, falls Sie eine benötigen. Dies dauert derzeit 4-6 Wochen plus sechs Wochen Bearbeitungszeit für die Aufenthaltspapiere, nachdem Sie den Antragabgegeben haben, deshalb sollten Sie sich baldmöglichst darum kümmern. Weitere Informationen bietet unsere Seite Visum und Aufenthaltsgenehmigung.

Einige Wochen nach Ihrer Anmeldung werden Sie wahrscheinlich eine deutsche Steuer-Identifikationsnummer und eine deutsche Sozialversicherungsnummer per Post zugestellt bekommen. Bewahren Sie diese Briefe sorgfältig auf. Sollten Sie einen Arbeitsvertrag haben, senden Sie unbedingt eine Kopie beider Dokumente an Ihre Personalsachbearbeiterin oder Ihren Personalsachbearbeiter.

Melden Sie sich für den Rundfunkbeitrag an, der in Deutschland obligatorisch ist.

Erwägen Sie den Besuch eines Deutschkurses. Auch wenn Sie in den meisten Situationen mit Englisch zurechtkommen werden, werden vor allem bei längeren Aufenthalten Ihre Erfahrungen tiefergehender sein, wenn Sie zumindest einige Worte Deutsch können.

Viele ausländische Führerscheine sind während der ersten sechs Monate in Deutschland gültig. Wenn Sie einen deutschen Führerschein machen wollen, ist es deutlich einfacher, wenn Sie ihn innerhalb dieser Übergangsfrist machen. Mehr dazu finden Sie unter Fortbewegung - Mit dem Auto.

Die Abreise aus Tübingen vorbereiten

Wir sehen Sie nur ungern gehen, dennoch können Sie bei Ihrer Abreise für einen reibungslosen Ablauf sorgen, in dem Sie vorausplanen.

  • Verabreden Sie einen Termin mit Ihrer Gastgeberin oder Ihrem Gastgeber, um zu besprechen wie Ihre Zusammenarbeit weiterverlaufen soll. Nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis müssen Forschungsprimärdaten immer in dem Labor bleiben, in dem sie erhoben wurden. Besprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten, wie Ihre Daten archiviert werden sollen und welche Kopien Sie mitnehmen dürfen.
  • Melden Sie sich beim Bürgeramt von Ihrer Tübinger Adresse ab.
  • Kündigen Sie Ihre Versorgungsleistungen, Rundfunkgebühren und alle anderen Gebühren, die automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden, und besprechen Sie mit Ihrer Bank die Schließung Ihres Kontos.
  • Stellen Sie sicher, dass jeder, der Sie später eventuell kontaktieren muss, eine gültige Adresse von Ihnen hat: die Universität, Ihre Gastabteilung oder -institut, Ihre Personalabteilung, Ihr Promotionsbüro usw. Falls Sie einen Arbeitsvertrag haben, wenden Sie sich an die Verwaltung, um zu klären, was erledigt werden muss, wenn Sie eine letzte Gehaltszahlung nach Ihrer Abreise erwarten.
  • Geben Sie mögliche Personalausweise u.ä. zurück und besprechen Sie mit Ihrer Gasteinrichtung, ob es vor Ihrer Abreise noch irgendwelche speziellen Dinge zu erledigen gibt.
  • Vereinbaren Sie einen Termin zur Übergabe Ihres Zimmers oder Ihrer Wohnung mit der Vermieterin oder dem Vermieter und informieren Sie sich, was Sie tun müssen, um Ihre Kaution zurückzubekommen.
  • Wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen wollen, nachdem Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, kann es möglich sein, eine anteilige Erstattung zu erwirken. Mehr Informationen finden Sie unter Sozialversicherung.

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