Anmeldung am Wohnort

In Kürze

Alle, die neu nach Tübingen ziehen, müssen eine gültige Adresse bei den örtlichen Behörden anmelden. Bitte informieren Sie sich hier, wie das geht.

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Alle Neu-Zugezogenen in Tübingen - egal welcher Nationalität -, die länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, müssen ihren Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen bei den örtlichen Behörden (Bürgerbüro) anmelden.

Internationale Forschende, die eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen, müssen sich zuerst als Einwohner Tübingens anmelden und danach den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Das Bürgerbüro/Ausländeramt, in dem die Anmeldung stattfindet, kümmert sich auch um die Aufenthaltsgenehmigung (siehe auch Einreisevisum und Aufenthaltsgenehmigung).

Bitte beachten Sie: Einen Termin für die Anmeldung können Sie telefonisch unter +49 (0)7071 204 2020 oder über das online Tool für die Terminvergabe https://tempus-termine.com/termine/index.php?anlagennr=107 vereinbaren. Bitte versuchen Sie rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Es kann bis zu zwei Wochen dauern, um einen Termin zu erhalten. Neue Termine werden morgens frei geschaltet. Sie können sich auch in den Teilorten von Tübingen, wie z.B. Hirschau, Derendingen oder Lustnau anmelden.

Bei Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine offizielle Meldebestätigung. Bitte bewahren Sie die Meldebestätigung auf. Sie ist Voraussetzung für Folgendes: Sie können ein Bankkonto eröffnen, städtische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können sich bei der Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung anmelden und erhalten Informationen, bei welchen Wahlen Sie stimmberechtigt sind. Wenn Sie noch keine deutsche Steuer-Identifikationsnummer haben, wird diese Ihnen nach der Anmeldung automatisch ausgestellt und an Ihre Meldeadresse geschickt.

Im Anmeldebogen wird auch nach Ihrer Religion gefragt. Erklären Sie hier, einer der größeren Glaubensgemeinschaften in Deutschland anzugehören, wird Ihnen das Finanzamt automatisch Kirchensteuer von Ihrem Gehalt abziehen und an Ihre Glaubensgemeinschaft weiterleiten. Informieren Sie sich unter Praktische Ratschläge - Religion oder bitten Sie im Bürgerbüro um Hilfe.

Wenn Sie die ersten Wochen Ihres Aufenthalts in einem Gästehaus oder Hotel verbringen, sollten Sie bei der Anmeldung die Adresse des Gästehauses angeben. Sobald Sie umziehen, müssen Sie sich beim Bürgerbüro ummelden. Sie sollten auch einen Nachsendeauftrag für Ihre Post einrichten, damit wichtige Informationen wie Ihre Steuer-ID Sie erreichen können.

Wenn Sie sich nicht innerhalb der 2-Wochen-Frist anmelden, kann dies eine Geldstrafe nach sich ziehen. Um weitere Unterstützung zu erhalten, kontaktieren Sie bitte Ihre Persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Wo muss ich mich offiziell anmelden?

Das Bürgeramt Tübingens, das Bürgerbüro Stadtmitte, befindet sich in der Schmiedtorstraße 4, 72070 Tübingen.

Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 7:30 - 12:30 Uhr; Di 7:30 - 18:00Uhr; Do 7:30 - 16:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten: Mo - Do 8:00 - 16:00 Uhr, Fr 8:00 -13:00 Uhr
Telefon: 07071 204-2020, Fax: 07071 204-2222, E-Mail: buergeramt@tuebingen.de

Das Bürgerbüro befindet sich in einem auffälligen Fachwerkhausaus dem 15. Jahrhundert, das unter dem Namen Fruchtschranne bekannt ist. Die Anmeldung erfolgt an den Schaltern im großen Vorderraum.

Bei Ihrer online Terminvereinbarung erhalten Sie eine Zeitangabe und Nummer. Mit dieser Nummer werden Sie vor dem Bürgeramt aufgerufen. Erst dann dürfen Sie in die Räume eintreten.

Wenn Sie in einem der Teilorte wie z.B. Derendingen oder umliegenden Städten und Dörfern wohnen, müssen sich im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt anmelden.

Was muss ich mitbringen?

Um sich offiziell als Einwohner Tübingens anzumelden, benötigen Sie:

  • einen gültigen Pass oder ein gleichwertiges Dokument

  • Informationen Ihrer Terminvereinbarung

  • Ihren Mietvertrag

  • Ihr Visum, Nachweis Tag der Einreise mit Einreisestempel oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt

  • die Wohnungsgeberbestätigung, in der Ihr Vermieter den Einzug bestätigt (Download hier)

Wenn Familienmitglieder mit Ihnen unter derselben Adresse wohnen, können Sie diese gleichzeitig anmelden, indem Sie die Pässe aller Familienmitglieder mitnehmen. Ihre Familienmitglieder müssen nicht persönlich bei der Anmeldung anwesend sein.

Bei der Anmeldung ist keine Gebühr zu entrichten.

Was tue ich, wenn ich umziehe oder Deutschland verlasse?

Wenn Sie das Land verlassen oder sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die Behörden informieren, indem Sie sich um- oder abmelden. Wenden Sie sich an die Stelle, die sich um Ihre Anmeldung gekümmert hat. Bitte nehmen Sie Ihren Pass mit.

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