Krankenversicherung

In Kürze

Wenn Sie in Deutschland forschen wollen, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Hier können Sie herausfinden, welche Versicherungsmöglichkeiten für Sie bestehen.

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Wenn Sie einen Forschungsaufenthalt von bis zu 90 Tagen planen oder ein Visum beantragen, müssen Sie eine Reisekrankenversicherung für den Schengenraum mit einer Abdeckung von mindestens 30.000 EUR sowie Kostenübernahme für die Rückführung ins Heimatland im Krankheits- oder Todesfall abschließen. Die Reisekrankenversicherung muss im gesamten Schengenraum gültig sein. Alle Deckungssummen müssen in Euro angegeben werden. Bitte prüfen Sie, dass Ihre Versicherung bereits ab Ihrem ersten Tag in Deutschland gültig und im Zweifelsfall vor Ablauf der vereinbarten Versicherungsfrist kündbar ist.

Ausreichender Krankenversicherungsschutz ist immer Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung. Welche Möglichkeiten Sie haben, hängt von Ihrem Status in Deutschland ab.

Weiterführende Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf der Seite von EURAXESS Germany.

Angestellte mit Arbeitsvertrag oder Max-Planck-Fördervertrag

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag an einer Forschungseinrichtung oder einen Fördervertrag an einem Max-Planck-Institut haben, sind Sie automatisch versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt für alle Angestellten mit einem Jahreseinkommen unterhalb eines bestimmten Grenzwerts (2023: 66.000 EUR). Der Versicherungsbeitrag entspricht einem bestimmten Prozentsatz Ihres Einkommens. Der Beitrag wird von Arbeitnehmer und -geber gemeinsam getragen. Im Gegensatz zu den meisten privaten Krankenversicherungen

  • werden auch chronische und bestehende Erkrankungen ohne Wartezeiten abgedeckt
  • können Sie Ihre Ärzte normalerweise frei wählen
  • zeigen Sie Ihre Krankenversicherungskarte in der Arztpraxis, welche die Rechnungen direkt an die Versicherung schickt. Sie müssen also die Rechnung nicht zuerst selbst begleichen und dann eine Kostenerstattung beantragen
  • werden Vorsorgeuntersuchungen von der Versicherung abgedeckt
  • werden Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert, ohne dass Zusatzkosten entstehen.

Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsanbieter können Sie sich selbst aussuchen (siehe Liste unten). Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag unterschreiben, müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren, welchen Anbieter Sie ausgewählt haben. Ihr Anteil am Krankenversicherungsbeitrag wird automatisch von Ihrem Gehaltabgezogen.

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern sind in Bezug auf Kosten und Leistungen minimal, aber möglicherweise ist ein Anbieter sinnvoll, der ein Büro in Tübingen oder Informationsmaterialien auf Englisch hat.

Falls es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland gibt, könnte Ihr dortiger Versicherungsschutz auch in Deutschland gelten und Sie von der Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein. Dies muss von Ihrer Krankenkasse oder Versicherungsanstalt im Heimatland mit dem Formular 1 oder 101 bestätigt werden. Wenn Sie vermuten, dass dies auf Sie zutreffen könnte, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse, bevor Sie von zu Hause abreisen.

Liste aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland

Auf dieser Liste können Sie bei den Filtereinstellungen Baden-Württemberg als Bundesland auswählen.

Liste der gesetzlichen Krankenkassen mit einem Büro in Tübingen

Bitte beachten Sie: Sollte Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2023: 66.000 EUR) überschreiten, können Sie sich entweder privat versichern oder müssen sich freiwillig weiterversichern. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie hierfür einen Zuschuss beim LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg) beantragen müssen, oder ob Ihr Arbeitgeber dies für Sie übernimmt.

EU-Bürgerinnen und Bürger

Für EU- und EWR-Bürgerinnen und Bürger gelten folgende Regelungen:

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber haben, informieren Sie sich bitte obenstehend im Abschnitt "Angestellte".

Wenn Sie eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen und sich für weniger als drei Monate in Deutschland aufhalten, können Sie mit dieser Karte im akuten Krankheitsfallärztliche Versorgung erhalten. Mehr Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte finden Sie unter https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de.

Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wird Ihnen Ihre heimische Krankenversicherung auf Anfrage Formular E106 oder S1 ausstellen. Diese berechtigen Sie (und Ihre Familienmitglieder), sich bei einer deutschen Krankenversicherung anzumelden. Die deutsche Krankenversicherung wird Ihnen dann alle Leistungen zur Verfügung stellen, auf die ein Mitglied einer deutschen Krankenversicherung Anspruch hat. Mögliche Kosten wird die deutsche Krankenversicherung später der heimischen Krankenkasse in Rechnung stellen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.

Finanzierung durch Stipendium oder eigene Mittel

Wenn Sie Ihren Aufenthalt über private Mittel oder ein Stipendium finanzieren, müssen Sie eine ausreichende private Krankenversicherung abschließen, die schwere Erkrankungen und Unfälle während Ihres Aufenthalts abdeckt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung kommen die meisten privaten Krankenversicherungen nur für Akutversorgung, nicht aber für chronische Erkrankungen, Vorerkrankungen oder Vorsorgeuntersuchungen auf. Grundsätzlich braucht jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung.

Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es große Unterschiede beim Versicherungsschutz und den Beiträgen. Schwangerschaft und Entbindung werden erst nach einer längeren Wartezeit abgedeckt. Vorerkrankungen und chronische Erkrankungen werden nicht abgedeckt. Falls Sie hierfür Medikamente benötigen, bringen Sie einen ausreichenden Vorrat mit.

Wenn Sie in Ihrem Heimatland einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben und Ihre Krankenkasse Ihnen schriftlich bestätigt, dass sie auch für Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland aufkommen wird, kann Ihr Versicherungsschutz für Aufenthalte bis zu einem Jahr für die Beantragung eines Aufenthaltstitels anerkannt werden. Im Bestätigungsschreiben müssen etwaige Obergrenzen für die abgedeckten Leistungen angegeben werden. Diese Option ist normalerweise nur möglich, wenn Ihr Land ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung in Ihrem Heimatland.

Bitte beachten Sie: Selbst wenn Ihre Krankenversicherung Kostenübernahmezusicherungen bei planbaren Behandlungen anbietet (beispielsweise bei einer geplanten OP oder einer Geburt), kann es vorkommen, dass ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis diese Kostenübernahmezusicherung ablehnt und Vorkasse von Ihnen verlangt, z.B. wenn Ihre Krankenversicherung keinen Sitz in Deutschland hat. Bitte klären Sie derartige Fragen frühzeitig vor der geplanten ärztlichen Maßnahme.

Wenn Sie keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz mitbringen, dieser nicht anerkannt wird oder Sie für länger als ein Jahr in Deutschland bleiben, müssen Sie eine Krankenversicherung bei einer deutschen Versicherung abschließen. Der Versicherungsschutz muss von Art und Leistungsumfang nachweislich gleichwertig zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Falls Sie sich für eine andere private Krankenversicherung entscheiden, kontaktieren Sie bitte Ihre Persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, um zu erfahren, welche Krankenversicherungen akzeptiert werden.

Lesen Sie das Leistungsverzeichnis und die Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss gründlich durch!

Folgende Punkte sollten Sie bei verschiedenen Versicherungen vergleichen:

  • Verlangt Ihr Anbieter eine vorherige Gesundheitsuntersuchung?
  • Welche medizinischen und zahnärztlichen Verfahren werden abgedeckt (und welche sind ausgeschlossen)?
  • Welche Kündigungsbedingungen bestehen, falls Sie feststellen, dass Sie das Land früher verlassen werden? Es ist oft ratsam, sich für die zulässige Höchstdauer zu versichern, wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie Ihren Aufenthalt verlängern werden. Die meisten Unternehmen akzeptieren eine Kündigung der Krankenversicherung, wenn Ihre Pläne sich ändern und Sie früher nach Hause zurückkehren. Wenn Sie aber erkranken, während Sie in Deutschland sind, könnte ein Antrag auf die Verlängerung Ihres Versicherungsschutzes abgelehnt werden.
  • Muss die Versicherung vor der Einreise nach Deutschlandabgeschlossen werden? Innerhalb eines Monats nach der Ankunft? Jedes Unternehmen hat seine eigenen Regeln.
  • Wie werden Arztrechnungen gehandhabt? Grundsätzlich müssen Sie bei privaten Krankenversicherungen Arztrechnungen zunächst selbst begleichen und dann eine Kostenerstattung beantragen. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen Ihres Anbieters sorgfältig durch.
  • Ist in Ihrem Tarif eine private Haftpflichtversicherung enthalten?
  • Gibt es Altersbeschränkungen und fallen Sie darunter?

Setzen Sie sich mit Ihren Persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Verbindung, wenn Sie Fragen haben, besonders, wenn Sie Ihre Familie mitbringen.

Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer privaten Krankenversicherung meist dazu führt, dass Sie später nichtberechtigt sind, in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Eine der wenigen Ausnahmen stellt z.B. der Wechsel von einem Stipendium zu einem Arbeitsvertrag dar.

Weiterführende Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf der Seite von EURAXESS Germany.

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