Finanzierung durch Stipendium oder eigene Mittel

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Wichtige Fakten

  • In Deutschland ist eine Krankenversicherung ab dem ersten Tag Ihres Aufenthalts obligatorisch. Der Nachweis einer Krankenversicherung ist erforderlich, um ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. 
  • Unabhängig davon, welche Krankenversicherung Sie für Ihren Aufenthalt wählen, benötigen Sie IMMER eine Reisekrankenversicherung für die Reise und die ersten Wochen Ihres Aufenthalts. Ihre Heimatversicherung endet möglicherweise in dem Moment, in dem Sie Ihre Reise antreten, und Ihre neue Krankenversicherung deckt nur die Bedürfnisse nach Ihrer Ankunft ab. Achten Sie bei der Wahl des Anbieters darauf, dass Ihre Reisekrankenversicherung nach Ihrer Reise jederzeit gekündigt werden kann.
  • Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche und private.
    Auch bei den privaten Krankenversicherungen wird zwischen zwei Arten unterschieden: der Substitutiven- und der Basisversicherung (Notfälle).
  • Ab März 2024 haben die meisten Stipendiaten und selbst finanzierten Forscher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zu den Zugangsvoraussetzungen siehe den Abschnitt „Freiwillige gesetzliche Versicherung“.
  • Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung decken viele private Krankenversicherungen nur die akute Versorgung ab. Chronische Erkrankungen oder Vorerkrankungen sowie Vorsorgeuntersuchungen sind oft nicht abgedeckt. Außerdem gibt es oft Wartezeiten für den Versicherungsschutz während der Schwangerschaft und bei der Entbindung.
  • Die Wahl einer privaten Krankenversicherung kann dazu führen, dass Sie später keinen Anspruch auf die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung haben.
  • Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Support, wenn Sie Fragen haben, insbesondere wenn Sie mit Ihrer Familie nach Deutschland kommen.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse ist möglich, wenn: 

  • Sie haben ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis als Forscher (§18d Abs. 1 AufenthG) und werden innerhalb von drei Monaten nach Einreise Mitglied.
  • Ihr mit einem Stipendium oder aus eigenen Mitteln finanzierter erster oder neuer Aufenthalt in Deutschland beginnt am oder nach dem 1. März 2024.

Unabhängig von Ihrem Einreisedatum ist es möglich, wenn: 

  • Sie waren zuvor Mitglied in einer anderen europäischen oder EWR-Krankenversicherung oder in einem Land, das ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, das auch die Krankenversicherung einschließt (erkundigen Sie sich bei den Sozialversicherungsbehörden Ihres Landes).  
  • Sie sind unter 30 Jahre alt und beabsichtigen, sich an der Universität zu immatrikulieren (Krankenversicherung der Studenten, KVdS). Dies gilt jedoch in der Regel nicht für Doktoranden. Die gesetzlichen Krankenkassen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, Sie über die Mitgliedschaft zu beraten, so dass Sie sich dort erkundigen sollten, was für Sie gilt.
  • Auch ukrainische Staatsbürger können je nach ihrem Aufenthaltsstatus Zugang erhalten.

Wichtige Fakten:

  • Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihren finanziellen Möglichkeiten (etwa 20 %) und beginnt bei einem Mindestbeitrag von etwa 200 € monatlich. 
  • Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kann teurer sein als die private Krankenversicherung, bietet aber einen ausreichenden Versicherungsschutz und schließt keine Vorerkrankungen aus und verlangt keine Wartezeiten.
  • Familienmitgliedschaft: Alle Familienmitglieder unter 18 Jahren und Ehepartner, die kein eigenes Einkommen haben, werden mit demselben Beitrag versichert.  
  • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie diese Option unbedingt in Erwägung ziehen, insbesondere wenn Ihre Familie Sie begleitet. 

  • Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Support, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen zu möglichen Anbietern und Ansprechpartnern vor Ort benötigen.
Nutzung Ihrer Heimat- oder Reiseversicherung
  • Wenn Sie in Ihrem Heimatland krankenversichert sind oder über Ihre Heimatuniversität versichert sind, können Sie diese Krankenversicherung möglicherweise in Deutschland in Anspruch nehmen.
  • Sie werden nur akzeptiert, wenn Ihr Aufenthalt weniger als ein Jahr dauert. 
  • Wenn Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthalts in Erwägung ziehen, ist das absolut nicht empfehlenswert.
  • Achten Sie darauf, dass die Reisekrankenversicherung gekündigt werden kann, z. B. nachdem Sie einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, oder wählen Sie eine umfassendere Versicherung.  
  • (!) Schließen Sie nur dann eine Reisekrankenversicherung für ein Jahr ab, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Aufenthalt nicht verlängert werden soll! Andernfalls lesen Sie den folgenden Abschnitt.
  • Sie gelten nur, wenn Sie keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben.
  • Sie sollten sich vor Ihrer Einreise nach Deutschland mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen, um alle Fragen zum Versicherungsschutz im Voraus zu klären.
  • Ihre Krankenversicherung muss eine Bestätigung über Ihren Versicherungsschutz ausstellen.
  • Sie benötigen eine detaillierte Liste der abgedeckten Leistungen (ins Deutsche oder Englische übersetzt), die bestätigt, dass die erforderlichen Mindestbeträge abgedeckt sind.

Diese sind:

  • medizinische Behandlung bei schweren Krankheiten und Unfällen
  • 30.000 EURO (mindestens)
  • Kosten für Evakuierung und Rücktransport im Krankheitsfall
  • Kosten bei Unfall oder Tod (unbegrenzt bei einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr)
  • die Heimat-/Reiseversicherung muss den gesamten Schengen-Raum abdecken
  • alle Deckungssummen müssen nach Möglichkeit in EURO angegeben sein

  • Wenn Ihre Heimatversicherung die Schengen-Anforderungen nicht erfüllt, müssen Sie eine Krankenversicherung bei einem privaten Anbieter abschließen.  
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsschutz am ersten Tag in Deutschland beginnt und für die gesamte Dauer Ihres Forschungsaufenthalts gilt.
  • Bitte beachten Sie, dass alle German Welcome Centers empfehlen, bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten mindestens eine sogenannte Substitutive- oder Vollkrankenversicherung abzuschließen.  
Private Krankenversicherung für Aufenthalte von mehr als einem Jahr
  • Wenn Sie planen, in Deutschland zu forschen, und keine gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen können oder wollen, müssen Sie sich bei einem privaten Anbieter versichern, der von der Ausländerbehörde akzeptiert wird. In der Regel handelt es sich dabei um Krankenversicherungen mit einem deutschen Sitz. Internationale Versicherungen werden nicht akzeptiert.
  • Alle Versicherungen müssen spätestens mit dem ersten Tag des Stipendiums in Kraft treten.  
    Bitte informieren Sie sich über die Antragsfristen nach dem Anreisedatum. 
  • Einige Versicherungen decken Ihre Reisen ab, wenn Sie sie früh genug abschließen. Wenn Sie es vorziehen, einen umfassenderen Anbieter vor Ort zu wählen oder die freiwillige gesetzliche Versicherung erst nach Ihrer Ankunft abzuschließen, können Sie eine Reisekrankenversicherung abschließen, die problemlos gekündigt werden kann.
  • Einige Versicherungen wandeln sich nach der Einreise nach Deutschland automatisch von einer Reise- in eine reguläre Privatversicherung um. Erkundigen Sie sich, wie und wann dies geschieht, um den Zugang zur gesetzlichen Versicherung nicht zu verlieren.
Arten von privaten Versicherungspaketen

Bitte beachten Sie: Große Versicherungsgesellschaften können alle Arten unter verschiedenen Produkt- oder Paketnamen anbieten.

„Basis“- oder Notfall-Krankenversicherung 

  • Sie können online abgeschlossen werden und werden normalerweise von der Ausländerbehörde in Tübingen akzeptiert.  

  • Sie können täglich gekündigt werden, aber manchmal ist es problematisch, die Laufzeit zu verlängern. Es wird empfohlen, die längstmögliche Laufzeit zu wählen, wenn Ihr Aufenthalt hier nicht begrenzt ist!  

  • Die längste mögliche Versicherungsdauer beträgt in der Regel fünf Jahre. Danach müssen Sie eine allgemeine private Krankenversicherung abschließen, die wesentlich teurer ist.

  • Vorbestehende oder chronische Krankheiten sind in der Regel ausgeschlossen. Werden sie im Antrag nicht erwähnt, kann der Vertrag gekündigt werden.

  • Ein Wechsel des Anbieters ist in der Regel nicht während desselben Aufenthalts möglich. Ein Wechsel ist unter Umständen möglich, wenn Sie ein neues Stipendium erhalten (nicht bei einer Verlängerung!).  

  • Sie sollten die Wahl der Krankenversicherung gewissenhaft treffen. In vielen Paketen sind grundlegende Leistungen wie Impfungen, Zahnbehandlungen oder Routineuntersuchungen sowie eine Haftpflicht- und Unfallversicherung nicht enthalten.  

  • Es ist ratsam, ein Versicherungspaket zu wählen, das eine Haftpflicht- und eventuell auch eine Unfallversicherung enthält.  

  • Familien: Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung muss hier jedes Mitglied mit einer eigenen Police versichert werden. Die Versicherung verlangt in der Regel, dass das Paket für alle Mitglieder gleich ist. 

  • Für weitere Informationen über mögliche Anbieter wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Support.
Substitutive- oder private Krankenvollversicherung

Diese Versicherungen sind teurer als die Basisversicherungen (Notfälle), bieten aber einen umfangreicheren Versicherungsschutz, der dem der gesetzlichen Krankenversicherung ähnelt, mit Ausnahme von chronischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen und Wartezeiten für bestimmte Behandlungen.

  • Es gibt Wartezeiten für Schwangerschaften und Geburten!
  • Vorbestehende und chronische Krankheiten sind in der Regel ausgeschlossen oder können eine zusätzliche Gebühr erfordern. Ein Verschweigen im Antrag kann zur Kündigung des Vertrages führen. 
  • Wir empfehlen immer die längstmögliche Laufzeit zu wählen, wenn Ihr Aufenthalt hier nicht begrenzt ist! 
  • Die längste mögliche Versicherungsdauer beträgt in der Regel fünf Jahre. Danach müssen Sie eine allgemeine private Krankenversicherung abschließen, die wesentlich teurer ist. 
  • Bitte klären Sie Fragen zu den Versicherungsbedingungen und -leistungen schriftlich direkt mit dem Anbieter. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Vorerkrankungen haben.  

    Es ist ratsam, die Anbieter zu vergleichen und sich an ihren mehrsprachigen Dienst zu wenden, um etwaige Zweifel vor der Unterzeichnung schriftlich zu klären. 
  • Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Support, um weitere Informationen über mögliche Anbieter zu erhalten.
Ein paar Aspekte, die bei privaten Krankenversicherungen zu vergleichen sind
  • Verlangt Ihr Anbieter eine vorherige Gesundheitsprüfung?
  • Welche medizinischen und zahnmedizinischen Verfahren sind versichert (und welche sind ausgeschlossen)?
  • Wie sieht die Stornierungsregelung aus, wenn Sie das Land früher verlassen müssen?
  • Es ist ratsam, die maximal zulässige Versicherungsdauer abzuschließen, wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie Ihren Aufenthalt verlängern. Die meisten Unternehmen erlauben Ihnen, Ihre Versicherung zu kündigen, wenn sich Ihre Pläne ändern und Sie vorzeitig nach Hause zurückkehren. Wenn Sie jedoch während Ihres Aufenthalts in Deutschland krank werden, könnte ein Antrag auf Verlängerung des Versicherungsschutzes abgelehnt werden.
  • Muss die Police vor der Einreise nach Deutschland abgeschlossen werden oder kann man die Reiseversicherung für den ersten Monat nutzen? In welchem Zeitraum nach der Einreise ist der Abschluss möglich? Jeder Anbieter hat seine eigenen Regeln.
  • Wie werden Arztrechnungen gehandhabt? In der Regel müssen Sie bei einer privaten Krankenversicherung Arztrechnungen selbst bezahlen und dann die Erstattung beantragen. Lesen Sie die Bedingungen Ihres Anbieters.
     
    Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihre Krankenversicherung eine Zahlungsgarantie für planbare Behandlungen wie nicht notfallmäßige Operationen, Entbindungen usw. anbietet, kann es sein, dass ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis die Zahlungsgarantie Ihrer Versicherung ablehnt und von Ihnen eine Vorauszahlung verlangt, z. B. wenn Ihre Krankenversicherung nicht in Deutschland ansässig ist.
     
    Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Behandlung, wie die Dinge gehandhabt werden.
  • Ist eine private Haftpflichtversicherung in Ihrem Tarif enthalten? Wenn nicht, müssen Sie sie separat abschließen.
  • Gibt es Altersbeschränkungen, und sind Sie förderfähig?

Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Support, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über mögliche Anbieter benötigen, insbesondere wenn Sie mit Ihrer Familie kommen.


(!) Denken Sie daran, dass eine private Krankenversicherung dazu führen kann, dass Sie später nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, außer in bestimmten Fällen, z. B. beim Wechsel von einem Stipendium zu einem Arbeitsvertrag.

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