Zuhause

In Kürze

Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen zu Ihrem neuen Zuhause in Tübingen - Nebenkostenabrechnungen, Hausordnungen usw. Wir empfehlen eine sorgfältige Lektüre!

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Die schwäbische Kehrwoche - eine saubere Sache

Die sogenannte Kehrwoche, also die Aufteilung der Reinigung gemeinsam genutzter Bereiche in Wohngebäuden (z.B. Treppenhäuser und Gehwege) gibt es tatsächlich in jeder Hausgemeinschaft in ganz Deutschland, in der kein bezahltes Reinigungspersonal eingestellt ist. Typisch schwäbisch ist die Tatsache, dass viel Wert daraufgelegt wird, alles sauber und ordentlich zu halten. Wenn es in Ihrem Gebäude eine Kehrwoche gibt, nehmen Sie sie bitte ernst, um Konflikte mit den anderen Mietparteien zu vermeiden.

Hausordnung

Die Hausordnung hilft beim Zusammenleben mit Anderen und sollte ebenfalls ernst genommen werden. Meist werden in Hausordnungen Themen geregelt wie:

  • Lärmbelästigung und Ruhezeiten: Nach 22 Uhr sollte aus Rücksicht auf die Nachbarschaft generell auf Ruhegeachtet und Musik nur noch auf Zimmerlautstärke gehört werden. Um das Zusammenleben in Mietshäusern zu erleichtern, ist vieles vertraglich geregelt. Als allgemeine Ruhezeiten gelten in der Regel22.00 bis 06.00 Uhr sowie 13.00 bis 15.00 Uhr täglich. An Sonn- und Feiertagen sollte insgesamt mehr Rücksicht genommen werden. Wenn Sie eine Party feiern wollen, sollten Sie vorher in der Nachbarschaft Bescheid sagen. Schauen Sie Details in Ihrer Hausordnung nach.

  • Sicherheit: Die Hausordnung kann Zeitenfestlegen, zu denen der Haupteingang verschlossen sein muss. Grillen und offene Feuer im Garten oder auf dem Balkon sind häufig nur eingeschränkt erlaubt.

  • Sauberkeit: Es kann festgeschrieben sein, wo Blumenkästen auf den Balkonen und Terrassen, Mülltonnen und -container platziert werden dürfen.

  • Benutzung der Waschküche und des Trockenraums: In manchen Mietshäusern gibt es Regelungen, zu welchen Zeiten Sie Wäsche waschen und den Trockner benutzen dürfen. Es könnte auch geregelt sein, dass Sie in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Balkon keine Wäsche trocknen dürfen.

  • Haustiere: Es kann Regeln geben, ob und welche Tiere in der Wohnung gehalten werden dürfen.

  • Parkregeln: Für Autos und Fahrräder.

  • Belüftung: Dieses Thema sollten Sie wirklich ernst nehmen. Die Isolierung der meisten deutschen Häuser ist hervorragend und es findet kaum Luftaustausch statt. Dadurch werden Heizkosten gespart. Vor allem im Herbst und Winter kann es aber schnell zu Schimmelbildung in der Wohnung kommen, wenn man nicht regelmäßig lüftet. Achtung: Es ist gesetzlich erlaubt, die Renovierungskosten auf Sie zu übertragen, wenn Sie den Schimmelverursacht haben! Bleiben Sie auf der sicheren Seite und lüften Sieregelmäßig. Mindestens zweimal täglich sollten alle Fenster und Türen für 5 bis 15 Minuten vollständig geöffnet sein (Stoßlüften).Ein Kippen der Fenster reicht nicht aus.

Richtig heizen und kühlen

Deutsche Wohnungen sind gut isoliert und verfügen über sehr gute Heizungen, meist Zentralheizungen. Nichtsdestotrotz helfen folgende Dinge, um es im Winter immer angenehm warm zu haben und gleichzeitig Energiekosten zu sparen: 

  • Das Aufdrehen des Thermostats auf einen Wert zwischen 2 und 3 (20 - 24 °C) reicht in der Regel aus, um Ihre Wohnung auf eine angenehme Temperatur zu bringen
  • Auch wenn selbst einige Deutsche dies denken: Ihre Wohnung wird nicht schneller warm, wenn Sie die Heizung auf 5 aufdrehen - das bedeutet nur, dass der Heizkörper bis zu einer höheren Endtemperatur heizt, was zu unnötig heißen Räumen und hohen Energiekosten führt, wenn Sie vergessen, ihn wieder herunterzudrehen
  • Drehen Sie beim Lüften die Heizung herunter und schalten Sie sie erst wieder ein, wenn Sie Ihre Fenster wieder geschlossen haben
  • Heizen Sie auf mindestens 16 - 18 °C, auch wenn Sie einige Stunden nicht zu Hause sind, oder während der Nacht. So vermeiden Sie, dass die Wände zu sehr auskühlen, was dazu führen würde, dass mehr geheizt werden muss, um Ihre Wohnung wieder auf eine angenehme Temperatur zu bringen, wenn Sie zurück sind 

Vergessen Sie nicht, regelmäßig zu lüften, um Schimmel zu vermeiden!

Der Nachteil von gut isolierten Häusern ist, dass deutsche Wohnungen, wenn sie sich im Sommer aufheizen, auch warm bleiben. Die meisten deutschen Häuser haben keine Klimaanlage. Um Ihre Wohnung kühl zu halten, auch wenn es draußen heiß ist, sollten Sie Folgendes versuchen: 

  • Halten Sie Ihre Fenster während der heißen Tageszeit geschlossen
  • Schließen Sie die Fensterläden und/oder Vorhänge so dicht wie möglich - das verhindert, dass die Hitze durch die Fenster eindringt
  • Öffnen Sie Ihre Fenster in den kühleren Abend-, Nacht- und Morgenstunden, damit Ihre Wohnung abkühlen kann
Rundfunkbeitrag

Wie andere europäische Länder erhebt auch der deutsche Staat eine Gebühr für die Nutzung von Rundfunkgeräten sowie Computern, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu finanzieren. Der Beitrag wird pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte sie besitzen. Die Gebühr von 18,36 EUR pro Monat deckt alle Angebote durch Radio, Fernsehen und Computer in einer Wohnung ab. Sie müssen sich entweder online auf der Seite www.rundfunkbeitrag.de registrieren oder über ein Formular, das Sie im Bürgeramt erhalten.

Ein Merkblatt zum Rundfunkbeitrag finden Sie auf der Rundfunkbeitrag-Webseite. Auf der englischsprachigen Seite finden Sie ausführliche Anleitungen zum Ausfüllen der Formulare bei Anmeldung, Änderung oder Abmeldung von Rundfunkgeräten.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag verpflichtend ist. Nach Ihrer Anmeldung in Tübingen leitet das Bürgerbüro Ihre Daten an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) weiter. Wenn Sie sich nicht selbst aktiv bei der GEZ registrieren, müssen Sie trotzdem rückwirkend die Gebühren ab dem Datum Ihrer Anmeldung in Tübingen bezahlen.

Wenn Sie aus Tübingen wegziehen, müssen Sie sich unbedingt beider GEZ abmelden. Wenn Sie Deutschland verlassen und sich nicht abgemeldet haben, werden Ihre GEZ-Gebühren weiterhin erhoben. Sollten Sie später nach Deutschland zurückkommen, werden diese Gebühren und ggf. zusätzliche Mahngebühren von Ihnen eingezogen.

Nebenkosten

Neben Ihrer monatlichen Miete werden Ihnen Nebenkosten in Rechnung gestellt. In Deutschland unterscheidet man zwischenverbrauchsabhängigen und anderen Nebenkosten. Selbst wenn Sie einen Mietvertrag unterzeichnen, der Heizkosten beinhaltet (Warmmiete),heißt das nicht unbedingt, dass keine weiteren Kosten anfallen werden. Bitte lesen Sie Ihren Mietvertrag genau und fragen Sie die Vermieter, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Verbrauchsabhängige Kosten sind u. a.:

  • Warmwasser

  • Heizung

  • Frischwasser

  • Strom

Die einfachste Art, diese Kosten festzulegen, ist durch Messung des Verbrauchs. Dafür sollten in Ihrer Wohnung Zähler angebracht sein. Falls Versorgungsunternehmen keine Zähler zur Verfügung stellen, gibt es Regeln, wie die Kosten rechtskräftig aufgrund von Verbrauch und Fläche berechnet werden.

Weitere Nebenkosten können sein:

  • Versicherungen

  • Grundsteuer

  • Müllgebühren

  • Niederschlagswasser

  • Schornsteinfeger

  • Gartenarbeiten

  • Reinigungsdienst

  • Winterdienst

  • Allgemeinstrom

  • usw.

Normalerweise werden diese Kosten nach der Anzahl der Personen, die in dem Haus oder in der Anlage wohnen, und/oder Anzahl der Wohneinheiten berechnet. Wenn Ihnen diese Kosten in Rechnung gestellt werden, muss Ihnen spätestens nach einem Abrechnungszeitraum von einem Jahr eine Nebenkostenabrechnung vorgelegt werden. Danach können Sie ggf. in einem Zeitraum von 12Monaten Einspruch erheben. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Post
    • Wenn Ihr Name nicht am Briefkasten steht, kann Ihre Post nicht zugestellt werden. Vergessen Sie deshalb nicht, Ihren Namen auf dem Briefkasten anzubringen. Sollten Sie dies nicht alleine können, fragen Sie die Hausverwaltung.

    • In Deutschland gibt es verschiedene Zustelldienste. Für Briefe benutzt man in der Regel die Deutsche Post und für Päckchen den Paketdienst DHL. Es gibt verschiedene Filialen der Deutschen Post in Tübingen. Für die privaten Brief- und Paketzusteller nutzten Sie bitte eine Suchmaschine.

    • Nachsendeantrag: Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihre Post an Ihre neue Adresse weiterleiten lassen. Dies kann aufgrund der zahlreichen Briefzusteller kompliziert werden. Wenn Sie bei der Deutschen Post einen Nachsendeantrag stellen, werden ca. 80 % Ihrer Post weitergeleitet. Wenn Sie regelmäßig Post von privaten Postunternehmen erhalten, sollten Sie zusätzlich einen anderen Nachsendeservice beauftragen. Um die für Sie beste Möglichkeit zu finden, informieren Sie sich durch eine Suche im Netz mit dem Suchbegriff "Nachsendeantrag".

Gebrauchte Möbel

Außer auf den gängigen Online-Plattformen können Sie gebrauchte Möbel z.B. bei retour in Tübingen und im InTro Gebrauchtwarenkaufhaus in Rottenburg kaufen. Beide Einrichtungen werden von gemeinnützigen Trägern geführt, retour ist mit der evangelischen Kirche verbunden, InTro ist eigenständig organisiert.

Zudem gibt es diverse Gruppen in den sozialen Netzwerken, in denen gebrauchte Möbel in Tübingen verschenkt oder verkauft werden. Mit den Begriffen "Flohmarkt in Tübingen" oder "gebrauchte Möbel" können Sie verschiedene Suchmaschinen nutzen, um Angebote zu finden.

Reparaturen und Handwerker
  • Wenn Sie Handwerker benötigen, müssen Sie vorher einen Terminvereinbaren. Abhängig von der Verfügbarkeit kann es einige Tagedauern, bis Sie einen festen Termin bekommen. Viele Handwerksbetriebe haben feste Arbeitszeiten oder arbeiten nicht an Wochenenden.

  • Außerdem machen viele Handwerksbetriebe im August Betriebsferien. Sollten Sie ein größeres Projekt durchführen wollen, ist es ratsam, dies nicht während dieser Zeiteinzuplanen.

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